Auf der Tagesordnung steht der Antrag der Staatsregierung „Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz für den Freistaat Sachsen gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz“ (Drs. 7/8285).
Nach § 77 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtags lädt der Präsident auf Verlangen der Staatsregierung oder von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtags das Parlament unverzüglich zu einer Sitzung zum gewünschten Beratungsgegenstand ein.
Übertragung der Plenarsitzungen:
Livestream: Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzungen live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.
Hörfunk: Der MDR überträgt die Sitzungen live auf MDR SACHSEN EXTRA im Digitalradio.