Auf der Tagesordnung steht der Antrag der AfD-Fraktion „Versammlungsfreiheit in Sachsen nicht unverhältnismäßig beschränken!“ (Drs. 7/8539).
Nach § 77 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtags lädt der Präsident auf Verlangen der Staatsregierung oder von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtags das Parlament unverzüglich zu einer Sitzung zum gewünschten Beratungsgegenstand ein.
Der Sächsische Landtag überträgt die Plenarsitzung live als Videostream auf der Internetseite www.landtag.sachsen.de.