Der Wahlprüfungsausschuss berät über Einsprüche gegen die Landtagswahl vom 1. September 2019. Gemäß Sächsischem Wahlprüfungsgesetz
entscheidet der Sächsische Landtag über die Gültigkeit der Landtagswahl – vorbehaltlich der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Diese Entscheidung des Landtags wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.