Im Rahmen der Sitzung am
sind folgende Einvernahmen vorgesehen:
Diese Tagesordnungspunkte sind öffentlich. Hierzu sind die Vertreter der Medien eingeladen. Im Anschluss an die Einvernahmen setzt der Untersuchungsausschuss seine Beratungen in nicht-öffentlicher Sitzung fort.
Bitte beachten Sie, dass sich bei eingeladenen Zeugen bzw. Sachverständigen auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Website hier: Sitzungskalender.
Hinweise zu Bild- und Tonaufnahmen von Medienvertretern:
Für Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung in der Pressestelle des Sächsischen Landtags erforderlich.
Bild- und Tonaufnahmen sind ausschließlich von den Eingangsstatements der Zeugen bzw. Sachverständigen gestattet. Danach dürfen Medienvertreter die Vernehmung ohne Bild- und Tonaufnahmen verfolgen, Mitschriften sind zulässig.
Es ist Medienvertretern grundsätzlich nicht gestattet, den Plenarsaal des Sächsischen Landtags zu betreten – dies gilt vor, während und nach der Sitzung sowie in Zeiten von Sitzungsunterbrechungen.
Hinweise zur Akkreditierung:
Journalisten, die nicht Mitglied der Landespressekonferenz Sachsen e. V. oder Inhaber des bundesweit einheitlichen Presseausweises sind, werden gebeten, sich vorab in der Pressestelle zu akkreditieren. Für Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung in der Pressestelle erforderlich.
Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses ist Andreas Nowak.
Mitglieder des Ausschusses: Übersicht