zu einer Sitzung zusammen. Folgende Einvernahmen sind vorgesehen:
Diese Tagesordnungspunkte sind öffentlich, aber es sind keine Bild- und Tonaufnahmen der Einvernahmen zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass sich bei eingeladenen Zeugen bzw. Sachverständigen auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Website hier: Sitzungskalender.
Hinweise zu Bild- und Tonaufnahmen von Medienvertretern:
In der oben genannten Sitzung sind Bild- und Tonaufnahmen nur als sogenannte Auftaktbilder – vor Beginn der Einvernahmen – zulässig. Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden sind keine weiteren Aufnahmen gestattet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Medienvertreter die Vernehmungen ohne Bild- und Tonaufnahmen verfolgen, Mitschriften sind zulässig.
Es ist Medienvertretern grundsätzlich nicht gestattet, den Plenarsaal des Sächsischen Landtags zu betreten – dies gilt vor, während und nach der Sitzung sowie in Zeiten von Sitzungsunterbrechungen.
Hinweise zur Akkreditierung:
Journalisten, die nicht Mitglied der Landespressekonferenz Sachsen e. V. oder Inhaber des bundesweit einheitlichen Presseausweises sind, werden gebeten, sich vorab in der Pressestelle zu akkreditieren. Für Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung in der Pressestelle erforderlich.
Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses ist Andreas Nowak.
Mitglieder des Ausschusses: Übersicht