Sächsische Verfassung jetzt in Leichter Sprache

58/2026 Datum 16.06.2026

Landtagspräsident und Landesinklusionsbeauftragter stellen gemeinsame Publikation vor

Landtagspräsident Alexander Dierks und der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, haben heute gemeinsam die Sächsische Verfassung in Leichter Sprache vorgestellt. Bei dem Termin im Sächsischen Landtag waren auch Beschäftigte und Frauenbeauftragte aus verschiedenen Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen vor Ort dabei.

Das Heft ist ab sofort auch als barrierefreie PDF-Version verfügbar: Sächsische Verfassung in Leichter Sprache

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Ein Foto der heutigen Vorstellung kann kostenfrei zur Berichterstattung verwendet werden. (Quellenangabe: SLT/Stephan Floss): Foto-Download

Die Sächsische Verfassung bildet das rechtliche Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Freistaates. Mit der Übertragung in Leichte Sprache wird sie auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder geringen Deutschkenntnissen zugänglich gemacht.

Landtagspräsident Alexander Dierks:

„Die Verfassung fasst die wichtigsten Regeln unserer Demokratie zusammen. Jede und jeder in Sachsen sollte die Chance haben, sie zu lesen und zu verstehen. In Leichter Sprache wird die Verfassung für noch mehr Menschen verständlich und zugänglich. Das stärkt Teilhabe, Selbstbestimmung und das Vertrauen in unsere Demokratie.“

Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen:

„Unsere Verfassung ist kein abgehobenes Gesetzeswerk, sondern sie beschreibt, wie wir als Gesellschaft sein wollen. Deshalb sollen alle Menschen Zugang zu ihr haben. Wer versteht, welche Werte unserem Freistaat zugrunde liegen, kann selbstbewusster daran teilhaben.“

Hintergrund:

Die Sächsische Verfassung wurde 1992 vom Sächsischen Landtag verabschiedet. Sie garantiert unter anderem Grundrechte, regelt die staatliche Ordnung des Freistaates und enthält ein ausdrückliches Staatsziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen.

In Artikel 7 Absatz 2 der Verfassung heißt es: „Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gemeinschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.“

Herausgeber der Ausgabe in Leichter Sprache sind der Präsident des Sächsischen Landtags und der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Sachsen ist nach Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das vierte Bundesland, das seine Verfassung auch in Leichter Sprache herausgegeben hat.

Die Verfassung in Leichter Sprache erscheint in gedruckten Exemplaren sowie als PDF und kann kostenlos hier bestellt werden:

Publikationsdatenbank des Freistaates:  https://publikationen.sachsen.de/bdb/

Landesinklusionsbeauftragter: Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen - Sächsische Staatskanzlei - sachsen.de

Sächsischer Landtag:  https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/publikationen/publikationen-bestellen.cshtml