Sächsische Verfassung in sorbischer Sprache vorgestellt

48/2024 Datum 07.06.2024

„Verfassung des Freistaates Sachsen“ auf Sorbisch: „Wustawa Swobodneho stata Sakskeje“


Der Sächsische Landtag und die Landeszentrale für politische Bildung geben erstmals gemeinsam eine Ausgabe der Verfassung des Freistaates Sachsen in deutscher und sorbischer Sprache heraus: „Wustawa Swobodneho stata Sakskeje“. Die 137-seitige Landesverfassung erscheint anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Sorbengesetzes.  

Parlamentspräsident Dr. Matthias Rößler, der Vorsitzende des Rechtsausschusses Marko Schiemann und der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung Dr. Roland Löffler haben die neue Ausgabe heute im Sächsischen Landtag vorgestellt.

Zum Erscheinen der deutsch-sorbischen Landesverfassung erklärt Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags: „Die vorliegende Ausgabe bringt die Idee einer gelebten Verfassung weiter voran und trägt dazu bei, die sorbische Sprache zu bewahren und ihren Gebrauch in Sachsen zu fördern. Die Sprache der Sorben ist ein einzigartiger Bestandteil unserer sächsischen Geschichte und Identität. Mit ihren Traditionen, Liedern und Bräuchen sowie ihrer Religion bereichern sie unseren gesamten Freistaat. Der besondere Schutz und die Förderung der Sorben sind Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie.“

Zudem erklärt Dr. Roland Löffler, Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung:
„Heute leben noch etwa 60.000 Sorben in Brandenburg und Sachsen. Hinsichtlich ihrer Sprache und Kultur sehen sie sich mit einer ungewissen Zukunft konfrontiert. Möge diese zweisprachige Verfassungsausgabe dazu beitragen, breite Kreise unserer Bevölkerung auf die sorbische Identität und
ihre Schutzbedürftigkeit aufmerksam zu machen.“

Die zweisprachige Ausgabe der Landesverfassung kann kostenlos im Internet bestellt werden.

Seit dem Jahr 2018 ist der Besuchereingang des Sächsischen Landtags auch in Sorbisch beschriftet: „Sakski krajny sejm“. Im Sitzungssaal des Präsidiums steht zudem die Flagge der Sorben.

Hintergrund:
Das Sorbengesetz aus dem Jahr 1999 regelt u. a. das freie Bekenntnis zum sorbischen Volk, das Recht auf Bewahrung und Weiterentwicklung der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität, die Verwendung der sorbischen Flagge und Hymne sowie die sorbische Interessensvertretung und Bestimmungen zum Gebrauch der sorbischen Sprache in der Öffentlichkeit.

Kontakt:
Sächsischer Landtag
Pressesprecher
Ivo Klatte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Tel. 0351 493-5151/-5150
E-Mail: Presse@slt.sachsen.de   
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