31/2025 04.04.2025
Zur heutigen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des 8. Sächsischen Landtags erklärt Martin Modschiedler, Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses:
„Der Wahlprüfungsausschuss hat heute mehrheitlich beschlossen, dem Plenum des Sächsischen Landtags die Zurückweisung von drei Einsprüchen gegen die Landtagswahl zu empfehlen. Darunter ist auch ein Einspruch, der mit etwaigen Diskrepanzen bei den Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am Wahlabend auf der Website des Landeswahlleiters begründet wird.
Das Ergebnis der Landtagswahl basiert auf den Niederschriften in den Wahlbezirken und den Feststellungen der Kreiswahlausschüsse, hier bestehen keine Zweifel an einer korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses. Deshalb empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Plenum des Sächsischen Landtags die Zurückweisung dieses Einspruchs. Die Darstellungen von Zwischenständen auf der Website des Landeswahlleiters hatten keinen Einfluss auf das im amtlichen Verfahren korrekt festgestellte Wahlergebnis.
Über die Beschlussempfehlungen entscheidet nun endgültig das Parlament auf einer seiner nächsten Sitzungen.“
Insgesamt lagen dem Wahlprüfungsausschuss 13 Einsprüche gegen die Landtagswahl vom 1. September 2024 vor. In zehn Fällen hat das Plenum des Sächsischen Landtags die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zur Zurückweisung bereits beschlossen. In den drei verbliebenen Einsprüchen empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss nach seiner heutigen Sitzung dem Plenum ebenfalls die Zurückweisung. Diese Beschlussempfehlungen liegen noch nicht vor, sondern werden als Drucksachen veröffentlicht. Die nächsten Plenarsitzungen finden am 21./22. Mai 2025 statt.
Hintergrund:
Der Sächsische Landtag entscheidet gemäß Artikel 45 der Landesverfassung über die Einsprüche gegen die Landtagswahl – vorbehaltlich der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Diese Entscheidungen des Landtags werden durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.