Präsidium verhängt Ordnungsgeld gegen Abgeordneten Jörg Dornau

65/2024 Datum 07.08.2024

In seiner Sitzung am heutigen 7. August 2024 hat das Präsidium des Sächsischen Landtags festgestellt, dass der Abgeordnete Jörg Dornau seine Anzeigepflichten gemäß dem Sächsischen Abgeordnetengesetz (§ 4b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6) verletzt hat, indem er seine Beteiligung an dem Unternehmen „000 Zybulka-BEL“ in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist (§ 4d Absatz 1 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes) angezeigt hat. Weiterhin hat das Präsidium festgestellt, dass der Abgeordnete Jörg Dornau seine Anzeigepflichten gemäß Sächsischem Abgeordnetengesetz (§ 4b Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) verletzt hat, indem er seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens „000 Zybulka-BEL“ in Belarus nicht fristgerecht (§ 4d Absatz 1 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes) angezeigt hat. 

Wegen dieser Verstöße hat das Präsidium gegen den Abgeordneten Jörg Dornau ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862,00 Euro verhängt. Dies entspricht dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung. Das Ordnungsgeld wird durch den Präsidenten durch einen Verwaltungsakt geltend gemacht. Gegen den Bescheid kann der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.