„Polizeigesetz war Meilenstein auf Weg zum Rechtsstaat in Sachsen“

67/2026 Datum 30.07.2026

Landtagspräsident erinnert an Polizeigesetz vor 35 Jahren

Vor 35 Jahren trat am 31. Juli 1991 das erste Polizeigesetz nach der Friedlichen Revolution und der Wiedergründung des Freistaates Sachsen in Kraft. Dieses Datum markiert die Geburtsstunde der heutigen Polizei Sachsen. Der Sächsische Landtag hatte das Gesetz am 11. Juli 1991 beschlossen.

 

Mit dem „Polizeigesetz des Freistaates Sachsen“ von 1991 wurden rechtsstaatliche Prinzipien wie der Grundrechtsschutz, die Verhältnismäßigkeit sowie die Bindung aller polizeilichen Maßnahmen an geltendes Recht gesetzlich festgeschrieben.

 

„Dieses Gesetz war ein Meilenstein auf dem Weg von der DDR-Diktatur in unseren heutigen Rechtsstaat in Sachsen. Dass die Polizei im demokratischen Auftrag und nicht gegen die Bürger handelt, ist nicht selbstverständlich – das sehen wir bis heute in vielen autoritär regierten Ländern“, sagt Sachsens Landtagspräsident Alexander Dierks: 

 

„Die sächsische Polizei dient seit 35 Jahren dem demokratischen Gemeinwesen. Verlässlich und professionell schützen Sachsens Polizistinnen und Polizisten unser Leben in Sicherheit und Freiheit. Dafür verdienen sie großen Respekt!“

 

In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Polizeigesetz mehrfach durch den Sächsischen Landtag überarbeitet. Zuletzt haben die Abgeordneten u. a. Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz getroffen.