Erklärung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Sammlung, Speicherung und Löschung von Informationen über Abgeordnete

50/2020 Datum 07.09.2020

Nach umfangreicher Akteneinsicht in den letzten Wochen und erneuter ausführlicher Befassung in der Sitzung am 7. September 2020 stellen die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags einstimmig fest:

1. In Auswertung der eingesehenen Akten und des intensiven Austauschs mit der Amtsführung bleibt festzustellen, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) lediglich öffentlich zugängliches Datenmaterial zu Abgeordneten erhoben und ausgewertet wurde. Ein Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist nicht erfolgt. Dies gilt auch in virtueller Hinsicht.

2. Die beabsichtigte Speicherung gesammelter Informationen zu einzelnen Abgeordneten genügte in keinem Fall den engen rechtlichen Anforderungen. Im Zuge einer nochmaligen Überprüfung durch das LfV nach Amtsantritt des neuen Präsidenten konnte in einem Teil der Fälle eine rechtssichere Belegführung erbracht werden. In einem anderen Teil der Fälle wurden die beigebrachten Belege den hohen rechtlichen Anforderungen nicht gerecht, sodass diese nach Bearbeitung aller Auskunftsersuchen sowie nach Abschluss sich gegebenenfalls anschließender Gerichtsverfahren zu löschen sind. Darüber hinaus informierte das LfV die PKK darüber, dass zu weiteren Abgeordneten Erkenntnisse vorliegen, die aus Sicht des LfV eine rechtssichere Speicherung ermöglichen.

3. Ein intensiver Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der heutigen PKK-Sitzung machte deutlich, dass die vorgenommenen und gegenwärtig stattfindenden Veränderungen im LfV Sachsen in erheblichem Maße dazu beitragen werden, die Einheitlichkeit des Handelns im bundesdeutschen Verfassungsschutzverbund zu sichern.

4. Die PKK wird sich auch in den kommenden Wochen mit dem Fortgang der laufenden Prüfungen sowie mit notwendigen organisatorischen Veränderungen im LfV befassen. Sie wird hierzu sowohl den Sächsischen Datenschutzbeauftragten einbeziehen als auch amtsinterne Verfahrensweisen und Routinen intensiv überprüfen.

5. Zur Sammlung und Speicherung von Daten über Abgeordnete wird die PKK auf Basis der abschließenden Berichte und Dokumente eine endgültige Bewertung vornehmen.


Hintergrund:
Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist es, die Aktivitäten der Staatsregierung hinsichtlich der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Tätigkeit dieses Amtes zu kontrollieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Landtagsmitgliedern. Zwei Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören.
Übersicht der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission: https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/gremien/gremium/235