Corona-Debatte im Landtag: „Staatsregierung muss ihr Handeln dem Volk und den Volksvertretern begründen“

73/2020 Datum 03.11.2020

Landtagspräsident: „Parlament kann jederzeit seinen politischen Willen verbindlich ausdrücken“

Im Vorfeld der morgigen Debatte im Sächsischen Landtag über die Corona-Pandemie und die Maßnahmen der Staatsregierung erklärt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler:

 

„Am Mittwoch gibt der Ministerpräsident eine Regierungserklärung im Parlament ab. Danach wird der Landtag über das Handeln der Staatsregierung und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ausführlich diskutieren.

 

Wenn politische Entscheidungen getroffen werden, die für unsere Gesellschaft derart weitreichende Folgen haben, müssen sie im Parlament debattiert werden. Und genau das tun wir als gewählte Abgeordnete. Der Landtag erfüllt damit auch während dieser Corona-Krise seine verfassungsmäßige Aufgabe.

 

Ich möchte betonen, dass wir als Landtag jederzeit handlungsfähig sind: Das Parlament ist der Gesetzgeber – daran ändert auch eine Pandemie nichts. Das Parlament kann jederzeit durch Gesetze oder Beschlüsse, wie etwa Entschließungsanträge, seinen politischen Willen verbindlich ausdrücken.

 

Die Staatsregierung ist gegenüber dem Landtag verantwortlich. Sie muss ihr Handeln dem Volk und den Volksvertretern erklären, überzeugend begründen und um Unterstützung werben. Darum geht es in der morgigen Debatte.“