8. Sächsischer Landtag konstituiert sich am 1. Oktober 2024

76/2024 Datum 18.09.2024

Alterspräsident lädt 120 Abgeordnete zur ersten Sitzung ein

In Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des 8. Sächsischen Landtags fand heute auf Einladung des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler eine Beratung von Vertretern der sechs Fraktionen des künftigen Landtags mit Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost statt.

Im Ergebnis dieser Beratung lädt der Alterspräsident die 120 Mitglieder zur

     Konstituierung des 8. Sächsischen Landtags 

     am Dienstag, dem 1. Oktober 2024, 
     um 11.00 Uhr 
     in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags,
     Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

     
ein. 

Darüber hinaus hat der Alterspräsident heute die Sitzordnung im Plenarsaal für die erste Sitzung festgelegt. Danach sitzen die Fraktionen im Plenum in der Reihenfolge AfD, CDU, Grüne, SPD, BSW, Die Linke (von rechts aus Sicht des Präsidenten). Der fraktionslose Abgeordnete der Freien Wähler wird in der letzten Reihe zwischen CDU und Bündnisgrünen seinen Sitzplatz haben. 

In der heutigen Sitzung verständigten sich die Vertreter der Fraktionen gemeinsam mit dem Alterspräsidenten auf eine Tagesordnung für die erste Sitzung. Neben der Wahl des Landtagspräsidenten und der Vizepräsidenten ist auch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung vorgesehen. Zudem sollen bereits die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt werden. 

Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost wird die Sitzung am 1. Oktober 2024 eröffnen und dabei traditionell einige Worte an die Abgeordneten richten. Nach der Benennung von vorläufigen Schriftführern, die den Alterspräsidenten bei der Sitzungsleitung unterstützen, nimmt er die Verpflichtung der Parlamentarier vor. Dazu werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen und bekräftigen die Verpflichtung, indem sie sich von ihren Plätzen erheben.  

Anschließend leitet der Alterspräsident die Debatte zur Geschäftsordnung sowie die Wahl des neuen Parlamentspräsidenten. Der neu gewählte Landtagspräsident übernimmt danach die weitere Sitzungsleitung.

Am Morgen des Sitzungstages findet um 8.15 Uhr auf Einladung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen, des Bistums Dresden-Meißen sowie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen ein ökumenischer Gottesdienst in der Dreikönigskirche statt.

Die Landtagssitzung wird im Internet als Livestream unter www.landtag.sachsen.de übertragen.

Die geplante Tagesordnung der 1. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags finden Sie in der Anlage. 


Anmeldung zur Konstituierung für Medienvertreter:

Medienvertreter werden gebeten, sich vorab bei der Pressestelle des Sächsischen Landtags (Medium, Name, Vorname und Geburtsdatum sowie Presseausweis) zu akkreditieren: presse@slt.sachsen.de. 
Mitglieder der Landespressekonferenz Sachsen e. V. mit gültiger Codekarte benötigen keine gesonderte Akkreditierung. 

Foto- und Filmaufnahmen im Plenarsaal: 

Medienvertreter haben die Möglichkeit, vor Beginn der Sitzung (bis 10.55 Uhr) sowie zur Gratulation an den neuen Landtagspräsidenten durch den Alterspräsidenten Foto- und Filmaufnahmen im Plenarsaal anzufertigen.  


Hintergrund: 

Nach Artikel 44 der Sächsischen Verfassung wird der Sächsische Landtag zu seiner ersten Sitzung nach der Wahl durch den Alterspräsidenten eingeladen. Dabei muss der Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl, in diesem Fall also spätestens am 1. Oktober 2024, zusammentreten.

Die Verpflichtungserklärung der Abgeordneten lautet:
„Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“