Landtag wählt 33 Mitglieder für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin

104/2026 Datum 02.11.2026

In der Plenarsitzung am 5. November 2026 wählen die Abgeordneten die Vertreter des Sächsischen Landtags für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Für die Bundesversammlung am 30. Januar 2027 entsendet Sachsens Parlament 33 Vertreterinnen und Vertreter. Diese Anzahl ergibt sich u. a. aus der Bevölkerungszahl des Freistaats. Mitglieder der Bundesversammlung sind zudem alle 30 sächsischen Bundestagsabgeordneten.

Für die Wahl im Sächsischen Landtag reichen die Fraktionen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten ein. Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen nicht selbst Abgeordnete des Landtags sein. Es können etwa auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Bei der geheimen Abstimmung hat jeder Abgeordnete nur eine Stimme. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt entsprechend den auf die Listen entfallenden Stimmen verteilt. Bei gleicher Höchstzahl für den letzten Sitz entscheidet das vom Landtagspräsidenten zu ziehende Los, so sieht es das Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vor. Die Sitze gehen an die Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Namen auf der jeweiligen Liste.

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Die Bundesversammlung besteht derzeit aus 1.260 Mitgliedern: je zur Hälfte aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Als Termin für die nächste Bundesversammlung hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner den 30. Januar 2027 im Deutschen Bundestag in Berlin festgelegt.