zu einer Sitzung zusammen. Die Einvernahme folgender Zeugen ist vorgesehen:
Diese Tagesordnungspunkte sind öffentlich. Hierzu sind die Vertreter der Medien eingeladen. Im Anschluss an diese Tagesordnungspunkte berät der Untersuchungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung.
Bitte beachten Sie, dass sich bei eingeladenen Zeugen bzw. Sachverständigen auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Website hier: Sitzungskalender.
Hinweise zu Bild- und Tonaufnahmen von Medienvertretern:
In der oben genannten Sitzung sind Bild- und Tonaufnahmen nur während der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden als sogenannte Auftaktbilder zugelassen. Aufnahmen der Befragungen der beiden Zeugen sind nicht gestattet. Mitschriften sind zulässig.
Es ist Medienvertretern grundsätzlich nicht gestattet, den Plenarsaal des Sächsischen Landtags zu betreten – dies gilt vor, während und nach der Sitzung sowie in Zeiten von Sitzungsunterbrechungen.
Hinweise zur Akkreditierung:
Journalisten, die nicht Mitglied der Landespressekonferenz Sachsen e. V. oder Inhaber des bundesweit einheitlichen Presseausweises sind, werden gebeten, sich vorab in der Pressestelle zu akkreditieren. Für Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung in der Pressestelle erforderlich.
Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses ist Andreas Nowak.
Mitglieder des Ausschusses: Übersicht