86/2026 15.09.2026
Die Abgeordneten befassen sich am 17. September 2026 in der Plenarsitzung mit dem Petitionsbericht 2024/2025. Im Jahr 2025 reichten die Bürgerinnen und Bürger 578 Petitionen beim Sächsischen Landtag ein. Im Jahr der Landtagswahl 2024 waren es 667 Petitionen. Dies geht aus dem Bericht des Petitionsausschusses hervor. Die Zahlen lagen damit in beiden Jahren über den Vorjahreswerten (2023: 434, 2022: 460).
„Die Themen, mit denen sich die Bürger an uns wenden, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Sie betreffen Fragen der sozialen Absicherung, Bildung und Betreuung, der inneren Sicherheit, der Infrastruktur oder auch Umwelt und Verwaltungsangelegenheiten. Diese Bandbreite zeigt: Politik berührt viele Bereiche des täglichen Lebens“, sagt Daniela Kuge, Vorsitzende des Petitionsausschusses.
inhaltliche Schwerpunkte:
155 der eingereichten Petitionen im Berichtsjahr 2024 betrafen Anliegen des Zuständigkeitsbereichs des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Dabei ging es hauptsächlich um das Thema Verkehr, insbesondere Schienenverkehr, Landesverkehrsplanung und Verkehrspolitik. 36 Petitionen thematisierten im Jahr 2024 Bildung und Erziehung und betrafen das Staatsministerium für Kultus. Anders als in vergangenen Jahren war insbesondere die Gestaltung des Lehrplans ein häufig beschriebenes Anliegen. Dem damaligen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung wurden im Bereich Denkmalschutz 29 Petitionen eingereicht.
Im Berichtsjahr 2025 wurden die meisten Petitionen zum Komplex Landesverkehrsplanung, ÖPNV und Luftverkehr eingereicht
– insgesamt 65 und damit rund doppelt so viele wie zu allen anderen Fachbereichen der Landesverwaltung. Ähnlich wie im Vorjahr thematisierten 37 Petitionen Bildung und Erziehung. Zu insgesamt 30 Petitionen wurde die Staatsregierung um Stellungnahme zu verschiedensten Einzelthemen aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums gebeten.
Sammelpetitionen:
Die Petition „Wiederaufbau der Arthur-Lohse-Brücke im Rabenauer Grund“ sammelte im Berichtsjahr 2024 mit 13.644 Unterschriften die meisten Unterstützer. Die Petition „Demokratie jetzt verteidigen! Sofort-Maßnahmen für Sachsen“ erreichte den Landtag 2024 mit 9.292 Unterschriften. Im Jahr 2024 erzielte die Petition „Lehrermangel Oberschule Strehla“ 2.094 Unterschriften.
Im Berichtsjahr 2025 hatte die Petition „Lkw-Fahrverbot auf B174/Südring Chemnitz“ mit 3.329 Unterschriften die meisten Unterstützer. Die Petition „Erhalt der ASB-Kita Schlumpfhausen in Oschatz“ kam auf 2.195 Unterzeichner, die Petition „Infrastrukturpaket jetzt – Finanzmittel für die Muldentalbrücke Hohentanne zur Verfügung stellen!“ verzeichnete 1.176 Unterzeichner.
regionale Verteilung:
Unter den kreisfreien Städten kamen mit 426 Petitionen im Jahr 2024 und mit 257 Petitionen im Jahr 2025 die meisten aus Leipzig. Aus der Landeshauptstadt Dresden kamen im Berichtsjahr 2024 30 sowie im Folgejahr 2025 39 Petitionen und aus Chemnitz im Jahr 2024 11 und 2025 13 Petitionen. Weiterhin reichten die Bürger aus den Landkreisen Bautzen (19), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (16) und dem Landkreis Görlitz (15) im Berichtsjahr 2024 die meisten Petitionen ein. Im Jahr 2025 gingen die meisten Petitionen aus den Landkreisen Vogtlandkreis (27), Görlitz (23) und Bautzen (22) ein.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit 69,6 (2024) und 41,9 (2025) Petitionen pro 100.000 Einwohner Spitzenreiter, gefolgt von den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit 6,6 (2024) bzw. dem Vogtlandkreis mit 12,5 (2025) und den Landkreisen Bautzen mit 6,5 (2024) und Görlitz mit 9,5 (2025) Petitionen pro 100.000 Einwohner.
abgeholfene Petitionen:
Im Jahr 2025 wurden 822 Petitionen abgeschlossen (2024: 406). Bei 29 Anliegen konnte abgeholfen bzw. teilweise abgeholfen werden (2024: 19). Für erledigt erklärt wurden 119 Petitionen (2024: 50). In 597 Fällen konnte dem Anliegen der Petenten nicht abgeholfen werden (2024: 261). Weitere 22 Petitionen wurden an die Staatsregierung überwiesen (2024: 37). 17 Petitionen gingen der Staatsregierung als Material zu (2024: 33).
Petitionsbericht für das Jahr 2024/2025: Drs. 8/8317.
Hintergrund:
Artikel 35 der Sächsischen Verfassung gewährt jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Der Petitionsausschuss ist mit 24 Mitgliedern der größte Ausschuss des Sächsischen Landtages. Damit unterstreicht das Parlament den hohen Stellenwert der Bürgeranliegen.