Fahrtkostenerstattung für sächsische Schülergruppen

Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Schülergruppen aus Sachsen die Fahrtkosten, die für den Besuch des Sächsischen Landtags angefallen sind.

Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte den Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten aus und reichen ihm in Anschluss an Ihr Besucherprogramm im Original inkl. aller genutzten Fahrkarten bzw. entstandener Originalrechnungsbelege ein.

Da wir zu einer sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln verpflichtet sind und möglichst vielen Schülern einen Besuch unseres Hauses möglich machen möchten, ist eine Fahrtkostenerstattung nur unter folgenden drei Voraussetzungen möglich:

1. Besucherprogramm hat eine Mindestdauer von 1,5 Stunden

Die Schülergruppe muss an einem Besucherprogramm des Besucherdienstes von mindestens 1,5 Stunden Dauer teilgenommen haben. Besteht die Gruppe aus Grundschülern oder Schülern mit besonderen Bedürfnissen, ist nach vorheriger Absprache mit dem Besucherdienst ein Programm mit einer Mindestdauer von einer Stunde ausreichend.

2. Teilnahme am kompletten geplanten Besucherprogramm

Den zeitlichen Ablauf Ihres Besucherprogramms erfahren Sie bei der Buchung bzw. spätestens mit Erhalt des verbindlichen Bestätigungsschreibens. Bitte berücksichtigen Sie diesen bei der Buchung Ihrer Fahrkarten bzw. Ihres Reisebusses. Änderungen des Zeitplans sind nur nach Absprache mit dem Besucherdienst und spätestens am Vortag des geplanten Besucherprogramms möglich. Wird ein Besucherprogramm durch Sie vorzeitig abgebrochen, entfällt der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, sofern der Abbruch nicht auf höher Gewalt beruht.

3. Wahl des günstigsten Verkehrsmittels

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen höchstens die Kosten erstatten können, die bei der Anreise mit der Bahn im Gruppenspartarif, 2. Klasse angefallen wären. Buchungs- bzw. Servicegebühren, Platzreservierungen und Fahrten mit dem ICE sowie Parkgebühren werden generell nicht übernommen.
Sollten Sie die Anreise mit einem Reisebus bevorzugen, holen Sie bitte mindestens drei Angebote von Busunternehmen Ihrer Wahl ein, die Sie Ihrem Fahrkostenantrag beifügen. Sie sind verpflichtet, das preislich günstigste Angebot zu wählen. Prüfen Sie bitte vor Ihrer Reise, ob die Kosten für den Bustransfer trotzdem unter dem Preis der Deutschen Bahn im oben genannten Tarif liegen. Nach Einreichung Ihrer Busrechnung und der Vergleichsangebote stellen wir den Preis des günstigsten Bustransferangebots und den Vergleichspreis der Deutschen Bahn gegenüber. Erstattet wird der niedrigere Betrag.

Ausnahmen gelten für besonders lange Wegezeiten: Wenn die einfache Reisezeit für Schulgruppen ab Schulgebäude mit den öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Wege- und Umsteigezeiten eine Dauer von 1,5 Stunden überschreitet, erstatten wir die Kosten für den Bustransfer auch dann im kompletten Umfang, wenn er über dem Vergleichstarif der Deutschen Bahn liegt.

Eine weitere Ausnahme gilt für Kinder im Grundschulalter und Gruppen mit besonderen Bedürfnissen: Hier kann die Fahrt mit dem Reisebus ausnahmsweise auch dann erstattet werden, wenn die Kosten über denen der Anreise mit der Bahn im Gruppentarif, 2. Klasse liegen. Bedingung hierfür ist eine Zeitersparnis von mindestens 25 % gegenüber der Anreise mit der Bahn. Für die Berechnung wird auch der Weg von der Schule zum nächstgelegenen Bahnhof, Umsteigezeiten sowie der Weg vom Bahnhof in Dresden zum Landtag berücksichtigt. Für den Zeitvergleich können Sie einen Online-Routenplaner für Reisebusse nutzen (zum Beispiel www.omniplus.com/de/routenplaner) sowie die Internetseite der Bahn (http://www.bahn.de).

Ergänzende Hinweise für die Anreise mit der Bahn

Bitte nutzen Sie, wenn möglich, für Ihre Reise das Sachsen-Ticket oder vergleichbare Angebote privater Bahnunternehmen. Informationen zu Konditionen und zur Geltungsdauer des Sachsen-Tickets (Stand Februar 2022: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages) entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bahn. Kaufen Sie die Tickets bitte über das Internet oder lösen Sie sie an einem Automaten, da in den DB-Verkaufsstellen eine zusätzliche Beratungsgebühr anfällt, die vom Sächsischen Landtag nicht erstattet werden kann.
Sollte der Kauf von Sachsen-Tickets aus terminlichen Gründen für Sie nicht in Frage kommen, wählen Sie bitte für Ihre Gruppenfahrt mit der Bahn den günstigsten wählbaren Gruppentarif.

Ausfüllhinweise für den Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten

Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag umgehend bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten kann erst im Anschluss an den Besuch im Landtag bearbeitet werden.
  • Der Erstattungsbetrag wird nur auf das Konto des Betreuers der Gruppe bzw. auf ein Konto der Schule oder Gemeinde überwiesen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung kann nicht bearbeitet werden, wenn Bankverbindungen von Reise- oder Busunternehmen angegeben sind.
  • Geben Sie im Formular bitte unbedingt Ihre internationalen Kontodaten IBAN (International Bank Account Number) und ggf. BIC (Bank Identifier Code) an. Wir können keine herkömmlichen Kontonummern und Bankleitzahlen mehr verarbei-ten. Rückfragen von unserer Seite verzögern die Überweisung der Fahrtkosten.
  • Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift.
  • Bei Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln legen Sie die originalen Fahrkarten bei.
  • Bei Reisebusbuchung legen Sie bitte die Originalrechnung dem Antrag bei.
  • Legen Sie dem Fahrtkostenantrag gerne auch den ausgefüllten Evaluationsbogen bei, damit wir Ihre Meinung zum Besuch im Sächsischen Landtag erfahren. So helfen Sie uns dabei, unser Besucherprogramm weiter zu verbessern.