Unter bestimmten Bedingungen können Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus Sachsen die Fahrtkosten, die für den Besuch des Sächsischen Landtags angefallen sind, erstattet werden.
Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte den Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten aus und reichen ihm in Anschluss an Ihr Besucherprogramm im Original inkl. aller genutzten Fahrkarten bzw. entstandener Originalrechnungsbelege ein.
Da wir zu einer sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln verpflichtet sind und möglichst vielen Schülerinnen und Schülern den Besuch unseres Hauses ermöglichen möchten, ist eine Fahrtkostenerstattung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Jede Gruppe von Schülerinnen und Schülern muss an einem Programm des Besucherdienstes von mindestens 1,5 Stunden Dauer teilgenommen haben. Besteht die Gruppe aus Grundschülern oder Schülern mit besonderen Bedürfnissen ist nach vorheriger Absprache mit dem Besucherdienst ein Programm mit einer Mindestdauer von einer Stunde ausreichend.
Den zeitlichen Ablauf Ihres Besucherprogramms erfahren Sie bereits bei der Buchung bzw. spätestens mit Erhalt Ihres verbindlichen Bestätigungsschreibens per E-Mail. Bitte berücksichtigen Sie diesen Ablauf bei der Buchung Ihrer Fahrkarten bzw. Ihres Reisebusses. Änderungen des Zeitplans sind nur nach Absprache mit dem Besucherdienst möglich und müssen spätestens zwei Werktage vorm geplanten Besuch angefragt werden. Sollten Sie Ihr Programm ohne vorherige Absprache vorzeitig abbrechen, entfällt der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Wir erstatten Ihnen immer die Kosten, die für die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Gruppenspartarif der 2. Klasse entstehen. Eine Anreise mit dem ICE ist möglich, aber nur, wenn diese günstiger ist als die Fahrt mit anderen Bahnarten. Buchungs- bzw. Servicegebühren sowie Platzreservierungen werden generell nicht übernommen.
Wir freuen uns, sollten Sie für Ihre Anreise das Sachsen-Ticket oder vergleichbare Angebote privater Bahnunternehmen nutzen können.
Mit dem gemieteten Reisebus:
Wenn Sie die Anreise mit einem Reisebus bevorzugen, holen Sie bitte mindestens drei Angebote von Busunternehmen Ihrer Wahl ein, die Sie Ihrem Fahrkostenantrag beifügen. Schriftliche Absagen eines Bustransfers, zum Beispiel aus Kapazitätsgründen, zählen als eingeholtes Angebot.
Drucken Sie in einem solchen Fall die abschlägige Nachricht aus und senden Sie uns mit.
Bitte entscheiden Sie sich für das günstigste Angebot. Wählen Sie einen teureren Anbieter, erstatten wir nur die Kosten, die für das günstigste Angebot entstanden wären.
Erstattet wird nur die Reise von einem Sammelpunkt, i. d. R. dem Schulhaus, direkt zum Sächsischen Landtag und zurück. Die Anfahrt weiterer zusätzlicher Streckenpunkte abseits des direkten Weges bzw. die Fahrt zusätzlicher Kilometer für Stadtbesichtigungen o.ä. wird nicht übernommen. Ebenfalls nicht erstattungsfähig sind entstehende Parkgebühren.
Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag umgehend bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte Folgendes:
Bitte senden Sie uns Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Fahrtkostenerstattung, die Busrechnung sowie die zwei Vergleichsangebote bzw. die originalen aufgeklebten Fahrkarten per Briefpost zu. Wenn er Ihnen vorliegt, nutzen Sie gerne den vorfrankierten Rückumschlag, den Sie in der Regel am Ende Ihres Programms erhalten.
Als Adresse geben Sie an:
Sächsischer Landtag
Besucherdienst
Postfach 110 133
01330 Dresden