Das Kuratorium der Stiftung Lebendiges Erbe Sachsen überwacht und berät den Vorstand der Stiftung, die nach ihrem Zweck Kulturdenkmale bewahrt und betreibt. Das Kuratorium entscheidet über die Berufung und Entlastung der Vorstandsmitglieder, über den Wirtschaftsplan, die Jahresrechnung, den Grundstückserwerb sowie über den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks.
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