Der Sächsische Landtag wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Rat für sorbische Angelegenheiten. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern. In Angelegenheiten, die die Rechte der sorbischen Bevölkerung berühren, haben der Sächsische Landtag und die Staatsregierung den Rat für sorbische Angelegenheiten zu hören. Die Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Näheres regelt das Sächsische Sorbengesetz.
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; Geschäftsstelle des Rates für sorbische Angelegenheiten
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