Rat für sorbische Angelegenheiten

Der Sächsische Landtag wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Rat für sorbische Angelegenheiten. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern. In Angelegenheiten, die die Rechte der sorbischen Bevölkerung berühren, haben der Sächsische Landtag und die Staatsregierung den Rat für sorbische Angelegenheiten zu hören. Die Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Näheres regelt das Sächsische Sorbengesetz.

Mitglieder

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Porträt Anders, Stefan

Anders, Stefan

Porträt Nitzsche, Julian

Nitzsche, Julian

Porträt Ritscher, Jan

Ritscher, Jan

Porträt Scholze, Diana

Scholze, Diana

Porträt Statnik, Dawid

Statnik, Dawid

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; Geschäftsstelle des Rates für sorbische Angelegenheiten
Postfach 10 09 20
01079 Dresdend
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