Der Rat für sorbische Angelegenheiten des Freistaates Sachsen vertritt die in Sachsen lebenden Sorben und ihre im Sächsischen Sorbengesetz verankerten Rechte. Er schlägt Projekte zur Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur vor und unterstützt bei deren Organisation. In Angelegenheiten, welche die Rechte der sorbischen Bevölkerung berühren, berät er den Sächsischen Landtag und die Staatsregierung.
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; Geschäftsstelle des Rates für sorbische Angelegenheiten
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