Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk in Sachsen. Der Medienrat besteht aus fünf Sachverständigen, die vom Landtag gewählt werden. Er entscheidet über Zulassungen und Fragen von grundsätzlicher medienrechtlicher und medienpolitischer Bedeutung, prüft die Unterlagen der SLM und setzt sich für die Wahrung der Meinungsvielfalt und des Jugendmedienschutzes ein. Außerdem trifft der Medienrat Entscheidungen zu Personalfragen und Fördermaßnahmen und überwacht die Kabelanlagen in Sachsen.
Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
0341 22 59-0
0341 22 59-199
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