10.05.2017 bis 10.05.2017
Vor 25 Jahren hat der Sächsische Landtag die Verfassung des Freistaates Sachsen in der Dreikönigskirche zu Dresden verabschiedet. An die historische Stunde erinnerte das Parlament mit einer Festveranstaltung am 10. Mai 2017. Die Festrede hielt Prof. Dr. Arnd Uhle, Dekan der Juristischen Fakultät der TU Dresden.
Am 26. Mai 1992 verabschiedete der Sächsische Landtag als erstes der ostdeutschen Parlamente eine Landesverfassung. Über zwei Jahre intensiver Diskussionen und Beratungen lagen hinter den Abgeordneten, als sie mit einer Mehrheit von 87,4 Prozent das Verfassungswerk beschlossen. Der Landtag würdigte das 25. Jubiläum der Sächsischen Verfassung mit einer feierlichen Veranstaltung im Plenarsaal.
Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler: Verfassung ist das integrative Moment der Demokratie
In seiner Eröffnungsansprache erinnerte Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler an das historische Datum, an dem der Sächsische Landtag als verfassungsgebende Versammlung das Fundament für „das Zusammenleben in einem der Demokratie und dem Recht verpflichteten Freistaat“ beschloss. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten an der Sächsischen Verfassung ihren Anteil, angefangen bei den Menschen, die 1989 gegen die DDR-Diktatur aufstanden, über jene, welche die Verfassung ausarbeiteten und in Kraft setzten, bis hin zu all denen, „die jeden Tag unsere Verfassung verantwortungsvoll leben“. Die Verfassung, so der Landtagspräsident, sei ein „integratives Moment der Demokratie“. Ihre Werte müssten von allen Bürgerinnen und Bürgern gelebt, ihre Freiheitsrechte klug gebaucht werden, soll die Demokratie gelingen. In dem Kontext wies er auf „die begrenzende Rolle der Verfassung“ hin. Sie schütze nicht nur die Demokratie vor ungezügelter Herrschaft, sie sorge auch dafür, dass Freiheitsrechte Schranken haben und stets mit anderen Grundrechten abzuwiegen seien. So ende etwa die Meinungsfreiheit dort, „wo gegen Menschen gehetzt und aufgehetzt wird“. Denn mit Freiheiten sei es wie mit der Verfassung, ihr Wert entstünde erst durch ihren verantwortungsvollen Gebrauch.
Justizminister Sebastian Gemkow: Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich
Sein Nachredner, der Staatsminister für Justiz Sebastian Gemkow, erinnerte an die „Zeit des Aufbruchs und des Neubeginns“ 1989/90. Die damals geäußerten Werte und Ideen hätten die Sächsische Verfassung geprägt. Rechtstaatlichkeit, Grundrechte, Demokratie und die Möglichkeit, „die neu gewonnene politische Freiheit zu nutzen, um auch soziale, kulturelle und ökologische Ziele zu verwirklichen“, dies alles mache die Sächsische Verfassung zu „etwas Besonderem“. Generationen von jungen Menschen im Osten Deutschlands und Europas konnten nicht die Grundrechte einer freiheitlichen Verfassung in Anspruch nehmen. Entsprechend bedeutsam sei es, den Nachgeborenen aufzuzeigen, dass Freiheit und Demokratie „immer wieder aufs Neue bewahrt und verteidigt werden müssen“.
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Birgit Munz: Verfassung als sichtbare und erlebbare Verankerung vor Ort
Als „Ausweise der Eigenstaatlichkeit“ bezeichnete die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz die Landesverfassungen. Sie förderten „das Selbstverständnis und das Selbstbewusstsein der Menschen als Bürger ihres Landes“. Auch die Sächsische Verfassung habe sich „als solides Fundament für den Freistaat und das Zusammenleben seiner Bürger erwiesen“. Jedoch, gab Munz zu bedenken, existiere in Teilen der Bürgerschaft „ein grundsätzliches Misstrauen sowohl gegen den Staat und seine Institutionen als auch gegen den gesellschaftlichen Konsens von Freiheit und Pluralismus“. Nähmen solche Einstellung überhand, gefährde dies die Demokratie. „Notwendiger denn je“ sei es deshalb, „für die Werte dieser Verfassung und für ihre Akzeptanz bei den Menschen zu werben“.
Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Arndt Uhle: Rückkehr zur europäischen Geistes- und Verfassungstradition
Die Festrede hielt Prof. Dr. Arndt Uhle. Der Staatsrechtslehrer von der TU Dresden hatte seinen Vortrag mit „Entstehen und Gelingen einer freiheitlichen Verfassung“ überschrieben. Freiheitliche Verfassungen entstünden nur, so Uhle, wenn sie „in den historisch gewachsenen Überzeugungen einer Gesellschaft gründen“ und den „mehrheitlich geteilten Anschauungen und Verhaltensweisen“ Rechnung tragen. Im Falle der Sächsischen Verfassung von 1992 sei dies „geradezu beispielhaft“ gegeben, hätten doch die Leitideen von Freiheit und Gleichheit, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, von Menschenwürde, die in der friedlichen Revolution so wichtig waren, die Verfassungsgebung geprägt. Die Sächsische Verfassung atme zudem „den Geist europäischer Kultur- und Verfassungsgeschichte“. Der Verfassungsgeber habe diese Traditionslinien bewusst wiederaufgenommen, sie mit den gesellschaftlichen Grundüberzeugungen der Zeit verbunden und meisterhaft in ein „eigenständiges landesverfassungsrechtliches Profil“ gewandelt.
Eine solche „Anknüpfung des Verfassungsgebers an Bestehendes“ entscheide mit darüber, ob die Verfassung lebensfähig ist. Vor allem aber seien es gegenwarts- und zukunftsbezogene Aspekte, die das Gelingen einer Verfassung beeinflussten, so Uhle. „Denn um lebendig zu sein, genügt es nicht, dass eine Verfassung einmal in Kraft gesetzt worden ist. Vielmehr wird sie auf Dauer nur mit Leben erfüllt, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern in Freiheit angenommen wird.“ Eine zentrale „Gelingensbedingung“ sei dabei die erleb- und nachvollziehbare „Erfüllung der dem Staat obliegenden Pflichten“, eine andere die Annahme der „verfassungsrechtlich verbürgten Freiheitsangebote“ durch die Bürgerinnen und Bürger. Hier schloss der Festredner den Kreis zu den einleitenden Worten des Landtagspräsidenten, indem er ausführte, wie wichtig eine Kultur ist, die eine „dem Gemeinwohl dienende Freiheitsausübung anstößt“. Ohne diese Kultur, ob nun bei Berufs-, Eigentums-, Kunst- oder Meinungsfreiheit, könne eine freiheitliche Verfassungsordnung auf Dauer nicht gelingen und das sächsische Gemeinwesen nicht gedeihen.
Die Redebeiträge der Feierstunde erscheinen als Heft im Rahmen der FESTAKT-Reihe für Sie zum Nachlesen.
Hintergrund:
Die Verfassung regelt die Grundlagen des Staates, die Gewaltenteilung und Gesetzgebung und bietet dem Bürger einen Katalog von Grundrechten. Eigene Kapitel widmen sich der Verwaltung, der Rechtsprechung, dem Finanzwesen, den Bildungsaufgaben und den Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Erst nach über 20 Jahren ist eine erste Änderung der Verfassung vorgenommen worden. Am 10. Juli 2013 hat der Sächsische Landtag ein Neuverschuldungsverbot in die Verfassung aufgenommen. Somit darf das Landesparlament nur das Geld ausgeben, das vorher eingenommen wird. Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.