14.06.2024
Behandelt werden alle zum Zeitpunkt des gemäß § 101 Absatz 2 GO jeweils festgelegten Endes der 89. und 90. Sitzung am 12. und 13. Juni 2024 noch nicht erledigten Tagesordnungspunkte.
Wurde die Tagesordnung der 89. bzw. 90. Sitzung erledigt, entfällt die Sitzung.