Der Landtag hat die Aufhebung aller Beschränkungen für Versammlungen in der Corona-Pandemie abgelehnt. Ein entsprechender Antrag der AfD erhielt im Parlament keine Mehrheit. Die AfD warf der Regierung vor, durch die derzeit geltende Begrenzung der Teilnehmerzahl den öffentlichen Protest zu kriminalisieren. Vertreter von CDU und SPD verteidigten die Beschränkung mit Verweis auf die Infektionszahlen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe an dieser Stelle Vorrang. Das bedeute, dass das Versammlungsrecht weiterhin eingeschränkt werden müsse. Abgeordnete von LINKEN und BÜNDNISGRÜNEN sprachen sich dafür aus, die Zahl der erlaubten Teilnehmer an Demonstrationen zu erhöhen.