• 27. Plenarsitzung | 31.03.2021

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    Kommunales Finanzausgleichsgesetz beschlossen

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    Der Sächsische Landtag hat heute das "Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen" (Drs. 7/4550) beschlossen. Das Gesetz regelt, wie 6,8 Milliarden Euro pro Jahr vom Freistaat an die Kommunen und Kreise verteilt werden. Damit das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann, wurde es bereits heute vom Landtagspräsidenten unterzeichnet und an die Staatsregierung übermittelt (Eilausfertigung). Nach § 77 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtags lädt der Präsident auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtags das Parlament unverzüglich zu einer Sitzung zum gewünschten Beratungsgegenstand ein.