• 2. Plenarsitzung | 25.10.2024

    zur Sitzung

    Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses beschlossen

    Untersuchungsausschuss Top 1

    Mit den Stimmen der Fraktionen AfD und BSW (teilweise) hat der Landtag in einer Sondersitzung einen Corona-Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein parlamentarisches Minderheitenrecht, d. h. der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder (24 Abgeordnete) die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Untersuchungsausschüsse haben besondere Aufklärungsbefugnisse. Sie können Zeugen vernehmen, Akten von Staatsministerien und Behörden anfordern oder Ortstermine durchführen.

     

     

    • Redebeiträge zum TOP 1
    • Drucksache 8/35

      Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Gegenstand: "Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird"