Der Landtag debattierte in der Zweiten Beratung über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Das Gesetz soll mehr Transparenz und die weitere Stärkung der Gremienaufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) verbindlich festschreiben.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten den Entwurf als wichtigen Zwischenschritt für einen transparenten ÖRR, der unabdingbar für eine demokratische Gesellschaft sei. Die AfD kritisierte, dass z.B. die Beteiligung von Mitarbeitern an Partnern des ÖRR nicht vom Medienänderungsstaatsvertrag erfasst werde. Ebenso wie die AfD lehnte auch die Linke den Entwurf ab mit der Begründung, dass die Schritte, die in den Medienänderungsstaatsverträgen genommen werden zu klein seien, so sei es für den Beitragszahler nicht einsehbar, was genau mit den Beiträgen geschieht.