Die Abgeordneten haben über den Gesetzentwurf der Staatsregierung mit dem Titel „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“ abgestimmt. Die Novelle des Polizeigesetzes war notwendig geworden, da der Sächsische Verfassungsgerichtshof im Januar 2024 entschied, dass das Polizeigesetz von 2019 in Teilen verfassungswidrig sei. Für die Novelle wurde eine Frist bis 30. Juni 2026 gesetzt. Das neue Gesetz sieht u. a. vor, dass es der Polizei in Zukunft möglich sein soll, auch verschlüsselte Telekommunikation bei triftigen Gründen mit Genehmigung eines Richters zu überwachen. Weiterhin dürfen die Beamten Daten automatisiert mit einer Analysesoftware auswerten lassen und dazu auch Informationen aus verschiedenen Registern miteinander verknüpfen. Zudem ermöglicht das Gesetz neue Varianten der Drohnenabwehr und Nutzung. Bodycams dürfen die Einsatzkräfte von nun an ebenfalls bei Einsätzen in Wohnungen oder Geschäften einschalten, um eine objektivere Einsatzdokumentation zu ermöglichen. Für Opfer häuslicher Gewalt schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass künftig die Polizei von sich aus Gefahrenabwehr leisten kann. So kann beispielsweise ein vierwöchiges Wohnungsverbot für den Täter ausgesprochen werden. Bisher mussten Opfer dafür selbst aktiv werden. Der ursprünglich vorgesehene Gebrauch von Tasern für jeden Polizisten wurde mit einem Änderungsantrag der BSW-Fraktion geändert und soll nur für Einsatzkräfte von Sondereinsatzkommandos möglich sein. An dieser Abschwächung übte Sebastian Wippel (AfD) harte Kritik, da es aus seiner Sicht eine der wichtigsten Neuerungen gewesen wäre. Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) und Rico Gebhardt (Die Linke) halten insbesondere den Einsatz von KI-Systemen für die Polizeiarbeit für gefährlich und für einen enormen Eingriff in die Bürgerrechte. Die Fraktionen CDU, BSW und SPD, die hinter dem Gesetzentwurf stehen, sowie der zuständige Innenminister Armin Schuster, wiesen die Kritiken zurück. Aus ihrer Sicht schaffe das Gesetz moderne Möglichkeiten für die Polizei. Diese brauche es, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Zudem seien automatisierte Anwendungen und weitreichende Befugnisse weiterhin kontrollierbar oder nur mit richterlicher Zustimmung möglich. Das Gesetz wurde schließlich mit einer einfachen Mehrheit von 60 Stimmen durch Abgeordnete der CDU-, SPD- und BSW-Fraktion gegen 53 Nein-Stimmen und eine Enthaltung beschlossen.