• 30. Plenarsitzung | 24.06.2026

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    Beschleunigung von Straßenbauprojekten

    Landesentwicklung und Infrastruktur Top 3

    Die Mehrheit aus CDU, SPD und BSW beschloss in der 30. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse für sächsische Straßenbauprojekte zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Hierzu werden unter anderem Regelungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts angepasst. Ingo Flemming (CDU) begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes und lobte die koalitionsübergreifende Zusammenarbeit. Angesichts des Zustands der Verkehrsinfrastruktur betonte er die Dringlichkeit der Maßnahmen und stand dafür ein, dass durch die Anwendung von Bundesrecht im sächsischen Straßenrecht Verfahren vereinfacht werden. Für die AfD-Fraktion erkannte Tobias Keller an, dass die Novellierung des Straßengesetzes erste finanzielle Entlastungen mit sich bringe. Zugleich kritisierte er, dass die vorgesehenen Änderungen aus Sicht seiner Fraktion nicht weit genug gingen. Eric Recke (BSW) unterstrich die Bedeutung des Bürokratieabbaus sowie einer Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren. Die Gesetzesänderung stelle aus seiner Sicht einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Verwaltung dar. Henning Hofmann (SPD) würdigte insbesondere die gemeinsame politische Zusammenarbeit zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Gesetz bezeichnete er als einen wichtigen Beitrag zu schnelleren Infrastrukturvorhaben in Sachsen und Deutschland. Kritik kam aus den Reihen der BÜNDNSIGRÜNEN. So bezeichnete Katja Meier das Beschleunigungsgesetz angesichts möglicher Konflikte mit Europa- und Verfassungsrecht eher als „Bremsklotz“ und bedauerte die Ablehnung des Änderungsantrags der BÜNDNISGRÜNEN. Dem schloss sich Stefan Hartmann (Die Linke) an. Zwar befürwortete er eine Beschleunigung von Infrastrukturverfahren, kritisierte jedoch zugleich, dass dies mit Einschränkungen von Bürgerrechten sowie einer Absenkung von Umweltstandards einhergehen könne.

    Neues Polizeigesetz beschlossen

    Inneres, Kommunales und Sport Top 4

    Die Abgeordneten haben über den Gesetzentwurf der Staatsregierung mit dem Titel „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“ abgestimmt. Die Novelle des Polizeigesetzes war notwendig geworden, da der Sächsische Verfassungsgerichtshof im Januar 2024 entschied, dass das Polizeigesetz von 2019 in Teilen verfassungswidrig sei. Für die Novelle wurde eine Frist bis 30. Juni 2026 gesetzt. Das neue Gesetz sieht u. a. vor, dass es der Polizei in Zukunft möglich sein soll, auch verschlüsselte Telekommunikation bei triftigen Gründen mit Genehmigung eines Richters zu überwachen. Weiterhin dürfen die Beamten Daten automatisiert mit einer Analysesoftware auswerten lassen und dazu auch Informationen aus verschiedenen Registern miteinander verknüpfen. Zudem ermöglicht das Gesetz neue Varianten der Drohnenabwehr und Nutzung. Bodycams dürfen die Einsatzkräfte von nun an ebenfalls bei Einsätzen in Wohnungen oder Geschäften einschalten, um eine objektivere Einsatzdokumentation zu ermöglichen. Für Opfer häuslicher Gewalt schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass künftig die Polizei von sich aus Gefahrenabwehr leisten kann. So kann beispielsweise ein vierwöchiges Wohnungsverbot für den Täter ausgesprochen werden. Bisher mussten Opfer dafür selbst aktiv werden. Der ursprünglich vorgesehene Gebrauch von Tasern für jeden Polizisten wurde mit einem Änderungsantrag der BSW-Fraktion geändert und soll nur für Einsatzkräfte von Sondereinsatzkommandos möglich sein. An dieser Abschwächung übte Sebastian Wippel (AfD) harte Kritik, da es aus seiner Sicht eine der wichtigsten Neuerungen gewesen wäre. Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) und Rico Gebhardt (Die Linke) halten insbesondere den Einsatz von KI-Systemen für die Polizeiarbeit für gefährlich und für einen enormen Eingriff in die Bürgerrechte. Die Fraktionen CDU, BSW und SPD, die hinter dem Gesetzentwurf stehen, sowie der zuständige Innenminister Armin Schuster, wiesen die Kritiken zurück. Aus ihrer Sicht schaffe das Gesetz moderne Möglichkeiten für die Polizei. Diese brauche es, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Zudem seien automatisierte Anwendungen und weitreichende Befugnisse weiterhin kontrollierbar oder nur mit richterlicher Zustimmung möglich. Das Gesetz wurde schließlich mit einer einfachen Mehrheit von 60 Stimmen durch Abgeordnete der CDU-, SPD- und BSW-Fraktion gegen 53 Nein-Stimmen und eine Enthaltung beschlossen.

  • 31. Plenarsitzung | 25.06.2026

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    Landtag berät über Antrag zu Gemeinsamen Europäischen Asylsystem

    Inneres, Kommunales und Sport Top 3

    Ein Antrag der Fraktion Die Linke beschäftigte sich mit dem Thema „Integration statt Isolation – Keine de-facto-Haft für geflüchtete Menschen!“. Im Mittelpunkt standen die Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Die Linke forderte, dass Sachsen keine Sekundärmigrationseinrichtungen betreibt, das Sächsische Landesausreisezentrum schließt und die freiwerdenden Mittel in Integrationsprojekte investiert. Nam Duy Nguyen (Die Linke) begründete den Antrag mit dem Widerspruch zwischen Fachkräftegewinnung und Migrationsbegrenzung sowie mit den aus seiner Sicht haftähnlichen Bedingungen in den Sekundärmigrationszentren. Ronald Pohle (CDU) betonte, dass insbesondere die illegale Migration wirksamer begrenzt werden müsse und das GEAS dafür einen geeigneten rechtlichen Rahmen biete. Jonas Dünzel (AfD) sprach sich für eine noch restriktivere Migrationspolitik aus, während Jens Hentschel-Thöricht (BSW) den Antrag als zu undifferenziert kritisierte und für einen Ausgleich zwischen Humanität und Ordnung warb. Albrecht Pallas (SPD) bezeichnete Teile des Antrags als zu weitgehend, sah einzelne Regelungen des GEAS jedoch ebenfalls kritisch. Diese Einschätzung unterstützte Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) und hielt den Antrag daher für berechtigt. Innenminister Armin Schuster verwies auf erste Erfolge bei der Begrenzung der Migration und hob hervor, dass Rückführungen mithilfe des GEAS und des Sächsischen Landesausreisezentrums künftig konsequenter umgesetzt werden könnten. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, AfD, BSW und SPD abgelehnt. Die Linke und BÜNDNISGRÜNE stimmten dafür.

    Einigkeit über Zukunftsperspektiven im Sächsischen Handwerk

    Wirtschaft und Arbeit Top 6

    Ein fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE beschäftigte sich mit dem Handwerk in Sachsen. Im Freistaat sind mehr als 280.000 Menschen in verschiedenen Handwerksbranchen tätig. Der Antrag mit dem Titel „Aktionsplan für ein starkes Sächsisches Handwerk“ fordert die Staatsregierung auf, das Handwerk insgesamt zu stärken. Dafür sollen z.B. Bürokratie abgebaut, Förderungen vereinfacht und digitalisiert sowie Aus- und Weiterbildungsplätze verbessert werden. Zudem soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene für die Einführung eines Freiwilligen Jahres im Handwerk einsetzen. Die Abgeordneten Kay Ritter (CDU), Henning Homann (SPD) und Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) bezeichneten das Handwerk als Grundlage und Rückgrat der sächsischen Wirtschaft. Heute in die Branche zu investieren, würde ein wichtiges Fundament für die zukünftige Entwicklung des Sächsischen Handwerks und somit der gesamten Sächsischen Wirtschaft bilden. Mario Beger (AfD) bewertet die Ansätze des Antrags grundsätzlich als richtig, verwies aber auf weitere strukturelle Probleme wie Preisdruck und Lieferengpässe. Dr. Jörg Scheibe von der BSW-Fraktion identifizierte insbesondere Fachkräftemangel, fehlende Digitalisierung, Bürokratie und die allgemein schwache Konjunktur als große Herausforderungen für die Betriebe. Stefan Hartmann (Die Linke) schloss sich den Ausführungen des Antrags an und betonte, dass gute Arbeitsbedingungen wie z. B. Tarifbindungen für Angestellte ebenfalls wichtig seien, um das Handwerk attraktiv zu gestalten. Der zuständige Staatsminister Dirk Panter unterstützte die Punkte des Antrags und kündigte deren Umsetzung an. Neben viel Lob für das starke sächsische Handwerk erklärte auch er, dass die aktuell schwache Konjunktur die Auftragslage vieler Betriebe belaste. Um das Handwerk langfristig zu stärken, sollten vor allem Investitionen für Ausbildungsprogramme und Ausbildungseinrichtungen vorangetrieben werden. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion fand keine Mehrheit. Der Ursprungsantrag wurde anschließend einstimmig beschlossen.