Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition aus CDU, Bündnisgrünen und SPD den Kommunen ein Mittel in die Hand geben, die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem für touristische Zwecke, zu begrenzen. Bezahlbaren Wohnraum zu finden werde vor allem in den Großstädten immer schwerer, so die Bündnisgrünen. Zudem stünden viele Wohnungen, die als Ferienwohnung genutzt werden, dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Dieses Problem wird nun angegangen, weil, so die SPD-Fraktion, der Markt die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht von selbst regelt. Private Investoren würden an den sozialen Bedürfnissen vorbei bauen. Touristen seine Wohnung übergangsweise zur Verfügung zu stellen, bleibe allerdings weiter möglich. Die CDU stellte ein langes Ringen mit den Koalitionspartnern dar, denn das Gesetz greife in Eigentumsrechte ein, sei aber am Ende ein guter Kompromiss. Die AfD-Fraktion bemängelte, dass durch das Gesetz kein neuer Wohnraum entstehen werde und der Entwurf den Eigentümern der Wohnung die Entscheidungsfreiheit über ihren Besitz nehme. Kritikpunkte äußerten auch die Linken und nannten das Gesetz ein „Verbotsgesetz mit Ausnahmen“, indem Zweckentfremdung als Tatbestand zwar konstatiert wird, aber gleichzeitig möglichst eng gefasst und ausgehöhlt wird.