Mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BSW und SPD zu Verbesserungen der zahnärztlichen Versorgung auf dem Land (Drs 8/4185), beschäftigte sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer öffentlichen Anhörung am 20. Oktober 2025. In einer Sondersitzung wurden acht Sachkundige um ihre Einschätzungen gebeten.
Unter den derzeit praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzten im Freistaat Sachsen sind fast 40 Prozent älter als 60 Jahre. Knapp 20 Prozent arbeiten auch über das 65. Lebensjahr hinaus. Zudem ist die Gesamtzahl der in Sachsen tätigen Zahnärzte in den vergangenen zehn Jahren um rund 10 Prozent zurückgegangen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen rechnet damit, dass in den kommenden zehn Jahren mindestens 700 Zahnärzte in den Ruhestand gehen und zugleich nur etwa die Hälfte der frei werdenden Stellen mit Nachwuchskräften nachbesetzt werden wird.
Die künftige Versorgungssicherheit im Freistaat könnte damit gefährdet sein. In dem vorgelegten Gesetzentwurf schlagen die Fraktionen CDU, SPD und BSW vor, steuernd in die Studienplatzvergabe an der Universität Leipzig und der TU Dresden einzugreifen. Ähnlich wie beim Landarztgesetz soll mithilfe einer Vorabquote der Studienplatzzugang für Studierende, die sich für einen späteren Einsatz im ländlichen Raum verpflichten, erleichtert werden.
Die anderen Fraktionen des Sächsischen Landtags haben nun Gelegenheit, Vorschläge für aus ihrer Sicht ggf. nötige Änderungen an dem Gesetzentwurf auszuarbeiten. Der gemeinsame Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD mit dem BSW ist ein parlamentarisches Novum in Sachsen.
Hier gelangen Sie zum Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung bzw. zum Video.
Autorin: Janina Wackernagel