Transformation der Kohleregionen

Datum 05.03.2024

Kohlekraftwerk mit Landschaft

Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Anhörung zu den Umweltfolgen des Bergbaus in Sachsen

Im Jahr 2018 schloss der Freistaat Sachsen mit den Firmen Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) und der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft mbH (MIBRAG) zu den Tagebauen Nochten, Reichwalde und Vereinigtes Schleenhain Vorsorgevereinbarungen. 2021 erfolgte eine Anpassung. Damit soll die Wiedernutzbarmachung und die Renaturierung der sächsischen Braunkohletagebaugebiete sichergestellt werden.

Die Fraktion DIE LINKE stellte im Januar 2024 den Antrag »Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebauflächen sicherstellen: Transparenz herstellen und insolvenzfeste Sicherheitsleistungen einfordern!« (Drs 7/15499). Sie verfolgt damit das Ziel, die parlamentarische Kontrolle dieser Prozesse zu verbessern. Überdies äußert sie deutlich ihre Bedenken zu der Frage, ob ausreichend abgesichert sei, dass die für den Kohleabbau verantwortlichen Energieunternehmen für die Spätfolgen des Bergbaus haften. Am 5. März 2024 wurde der Antrag im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr öffentlich angehört.

Wird das Verursacherprinzip eingehalten?

Rechtsanwalt Dirk Teßmer stellte zunächst die bergbaurechtlichen Rahmenbedingungen vor. Er betonte, welch umfangreiche Vorsorge bereits getroffen werden müsse, bevor Abbaugenehmigungen erteilt werden. Bastian Zimmer, Ingenieur bei der MIBRAG, schloss sich dem an. Die Wiedernutzbarmachung gehöre fest zum bergbaulichen Prozess und werde, beispielsweise durch Anpflanzungen, bereits vorgenommen. Jörn Becker, Leiter der Rechtsabteilung der Lausitz Energie Bergbau AG, erläuterte, wie sichergestellt werde, dass das für den Kohleabbau verantwortliche Unternehmen auch nach erfolgter »Auskohlung« seinen Verpflichtungen nachkomme. Dazu gehöre: die Betriebsanlagen zurückzubauen, die Gebiete zu renaturieren und dafür Sorge zu tragen, dass von den vormaligen Tagebauen keine Gefahren mehr ausgehen. Um das auch im Fall einer Unter­neh­mensinsolvenz zu garantieren, habe man über die Gründung verschiedener Gesellschaften ein Sondervermögen angelegt. Zu einem Sockelbetrag werde bis 2038 fortlaufend eingezahlt. Er verwies auf weitere Sicherungsinstrumente wie eine zwei­jährige Wirtschaftsprüfung. Den im Antrag der Fraktion DIE LINKE geäußerten Bedenken trat er mit dem positiven Ergebnis der Prüfung 2023 entgegen. Martin Herrmann, Abteilungs­leiter im Sächsischen Oberberg­amt, berichtete ergänzend, seine Behörde prüfe den Wert des Sondervermögens engmaschig. Wenn Anpassungen nötig seien, würden Neuvorkehrungen getroffen. Die Details der Vereinbarungen blieben allerdings unter Verschluss, zum Schutz von Geschäfts- und Betriebs­geheimnissen.

Landen Ewigkeitsaufgaben doch in öffentlicher Hand?

Swantje Fiedler, Wissenschaft­liche Leiterin beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V., stellte dem kritisch gegenüber, welche Risiken sie weiterhin sehe. Weder die Höhe der tatsächlichen Kosten für die Wiedernutzbarmachung noch die finanziellen Rücklagen würden veröffentlicht. Der potenzielle Wassermangel in der Region sei auch noch nicht ausreichend eingepreist. Sie wies darauf hin, dass die Bergbauunternehmen diese Kosten nur tragen können, wenn sie über viele Jahre ausreichende Erträge erwirtschaften. Der Strommarkt sei aber von starken Schwankungen betroffen. Im schlechtesten Fall müsse die Gesamtgesellschaft die Folgekosten schultern.

Sachkundige

  • Jörn Becker, Leiter der Rechtsabteilung Lausitz Energie Bergbau AG.
  • Swantje Fiedler, Wissenschaftliche Leiterin des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V.
  • Martin Herrmann, Abteilungsleiter im Sächsisches Oberbergamt
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwalt in der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer 
  • Bastian Zimmer, Direktor Planung der MIBRAG GmbH

Protokoll/Anhörungsvideo

Hier gelangen Sie zum Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung bzw. zum Video.

Autorin: Janina Wackernagel