Die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD haben den Entwurf für ein neues Kitagesetz vorgelegt. Der Ausschuss für Schule und Bildung beriet darüber mit zahlreichen Sachkundigen in einer öffentlichen Anhörung am 3. März 2023.
Ab August 2023 sollen mehr Personal und Geld für die Kinderbetreuung und die frühkindliche Bildung in Sachsen zur Verfügung stehen. Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, den Betreuungsschlüssel um vier Prozentpunkte zu erhöhen, was sachsenweit ca. 1 000 zusätzliche Fachkräfte verspricht. Um dies zu finanzieren, steigt der Landeszuschuss laut Entwurf um 218 Euro pro Kind und Jahr. Des Weiteren will der Freistaat den Kommunen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres 200 Euro mehr pro Kind über die sogenannte Kita- Pauschale zahlen, um so die gestiegenen Personal- und Sachkosten auszugleichen.
Dies seien Schritte in die richtige Richtung, begrüßten die Sachkundigen unisono die geplanten Verbesserungen. Ebenso einig waren sie sich darin, dass die Anstrengungen keinesfalls ausreichten und weitere Schritte folgen müssten. Weder genüge die vorgesehene personelle Aufstockung, um die Kind-Fachkraft-Relation im bundesweiten Vergleich spürbar auszubauen bzw. Krankheits- und Urlaubszeiten adäquat abzufangen, noch reiche die Erhöhung der Landeszuschüsse, um die großen Preissteigerungen infolge der Energiekrise und Steigerung der Tariflöhne auszugleichen.
Positiv bewerteten die geladenen Expertinnen und Experten die Klarstellung, dass Kindertagespflege und Kindertagesbetreuung gleichwertige Angebote seien sowie die vorgesehene Stärkung des Bildungsauftrages. So verdeutliche das vorliegende Kitagesetz, dass die Vorbereitung auf die Schule eine langfristige Aufgabe sei, die nicht erst im Vorschuljahr beginne.
Unzufriedenheit äußerten hingegen mehrere Sachkundige gegenüber den Abgeordneten beim Thema Inklusion. So sei es nicht damit getan, im Gesetz das Wort "Integration" durch "Inklusion" zu ersetzen. Um Teilhabe für alle zu ermöglichen, brauche es vielmehr verbindliche Handlungsempfehlungen im Gesetz sowie eine konzeptionelle Untersetzung des Begriffs Inklusion.
Nach Abschluss seiner Beratungen wird der Ausschuss für Schule und Bildung dem Parlament seine Beschlussempfehlung zum vorliegenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Landtag stimmt voraussichtlich im Frühjahr 2023 über das neue Kitagesetz ab.
Hier gelangen Sie zum Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung.
Autorin: Katja Ciesluk