Nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret

Datum 21.09.2022

Hände mit Tablet, auf dem die Seite mit der Online-Petition aufgerufen ist.

Petitionsausschuss legt Jahresbericht 2021 vor.

Bitten und Beschwerden an den Sächsischen Landtag bearbeitet der Petitionsausschuss

Petitionen bieten eine äußerst einfache Möglichkeit, ein Anliegen an eine politische Institution zu richten. Dies ist einzeln, gemeinsam oder mithilfe vieler Unterstützer möglich, die dazu ihre Unterschriften geben. Ob online, per Fax oder mit dem klassischen Brief: Sofern der Sächsische Landtag inhaltlich zuständig ist, kann sich jede und jeder an den Petitionsausschuss wenden. So kann einem konkreten Anliegen im politischen Raum ganz unmittelbar mehr Nachdruck verliehen oder eine politische Lösungssuche für ein bestimmtes Problem angestoßen werden.

Während andere Ausschüsse sich in der Regel mit eher abstrakten politischen Fragen oder übergeordneten Regelungen beschäftigten, können die Anliegen im Petitionsausschuss recht individuell, persönlich und lokal sein. Vor ihrer Behandlung müssen die Petitionen nur eine Hürde überspringen: Der Petitionsdienst der Landtagsverwaltung prüft zunächst jedes Schreiben, ob es auch tatsächlich eine Petition ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt. Im Jahr 2021 erfüllten 403 von insgesamt 564 Schreiben die formalen Voraussetzungen einer Petition.

Das Petitionsverfahren

Mit Eröffnung eines Petitionsverfahrens wird zunächst die Staatsregierung um eine Stellungnahme zum dargestellten Anliegen gebeten. Der Petitionsausschuss benennt dann aus den Reihen seiner Mitglieder einen Berichterstatter, der den Sachverhalt prüft. Dabei kann der Ausschuss u. a. Akten anderer Behörden anfordern, Vor-Ort-Termine vereinbaren oder Sachverständige anhören. Meistens währt solch ein Verfahren sechs bis zwölf Monate, es kann aber auch länger dauern. Schließlich wird in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung über die Petition beraten und eine Beschlussempfehlung für das Plenum gefasst.

Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses können ganz unterschiedlich aussehen: Manche Anliegen werden mit bestimmten Empfehlungen an die Staatsregierung oder auch an andere Stellen (wie den Bundestag) weitergereicht, manche haben sich im Zeitverlauf erübrigt, anderen wird abgeholfen. 2021 wurde über die Hälfte der Petitionen zu einem positiven Abschluss gebracht.

Der Weg ist das Ziel

In vielen Fällen kann der Petition aber nicht abgeholfen werden. Das kann für Petenten durchaus ein frustrierendes Erlebnis sein. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass die aufgeworfenen Anliegen schon durch ihre Behandlung im Petitionsausschuss eine erhöhte Aufmerksamkeit bekommen. Selbst wenn eine Petition als »nicht abgeholfen« abgeschlossen wird, so kann sie doch Denkanstöße für Abgeordnete, Ministerien oder Kommunen bieten. Ein Blick auf die große Vielfalt der im Petitionsausschuss behandelten Themen 2021 zeigt jedenfalls, dass die Arbeit des Landtags mitnichten dem Alltag der Menschen im Freistaat entrückt ist: Ob die verkehrstechnische Erschließung des Leipziger Ortsteils Knautnaundorf, der Denkmalschutz in den ehemaligen Palla-Textilwerken in Glauchau oder die Verbesserung von Wanderwegen an der Kirnitzsch – Petenten richten den Scheinwerfer meist dorthin, wo sie dringende Problemlagen erkennen.

Jahresbericht 2021

Hier gelangen Sie zum Petitionsbericht 2021.

Autorin: Janina Wackernagel