Am 4. Dezember 2023 befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags im Rahmen einer Sondersitzung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen (Drucksache 7/14856).
Nach Vorstellung der Sächsischen Staatsregierung soll die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die neue Hochschulform in die bestehende sächsische Hochschullandschaft einzugliedern. Dabei soll der Wesenskern der dualen Bildung, also das Zusammenspiel von akademischer und betrieblicher Ausbildung, beibehalten werden.
Ein kontrovers diskutiertes Thema der öffentlichen Anhörung war die Frage, ob die geplante Duale Hochschule eine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen verlangen solle. Paul Steinbrecher, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, verwies auf die verringerte Möglichkeit für Studierende, sich im Falle einer Anwesenheitspflicht parallel zum Studium sozial oder politisch zu engagieren. Demgegenüber betonte Prof. Dr. Burkard Utecht, Präsident der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, dass sich eine Anwesenheitspflicht positiv auf das Erreichen der Studienziele innerhalb der Regelstudienzeit auswirke.
Auch der Aspekt einer gesetzlich festgesetzten Mindestvergütung durch Praxispartner wurde intensiv diskutiert. Jenny Pollow, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen, hob die Bedeutung einer solchen Regelung hervor, um sicherzustellen, dass auch Studierende ohne vermögende Eltern in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Gerade in den sozialen Berufen, die dringend Nachwuchskräfte benötigen würden, seien die gezahlten Gehälter oftmals unzureichend. Gegen eine solche Reglementierung sprach sich Prof. Dr. Frauke Deckow, Ständige Vertreterin des Präsidenten der Berufsakademie Sachsen, aus. Die Festsetzung einer Mindestvergütung könne Unternehmen, die überdurchschnittlich zahlen würden, dazu veranlassen, ihre Vergütungen nach unten zu korrigieren, sodass insgesamt ein größerer Schaden als Nutzen für die Gesamtheit der Studierenden drohe.
Einig waren sich alle Sachkundigen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung ein wichtiger Schritt sei, um den Hochschulstandort Sachsen im bundesweiten, aber auch im internationalen Wettbewerb zu stärken. So hob Michael Avram, Ausbildungsleiter der Vitesco Technologies GmbH in LimbachOberfrohna, hervor, dass die Unternehmen im Freistaat ein enormes Interesse an gut ausgebildeten Fachkräften hätten. Dabei sei es wichtig, Studienanfänger nicht nur in die großen Städte zu locken, sondern die Hochschulstandorte auf dem Land zu stärken, da hier zahlreiche potenzielle Arbeitgeber auf der Suche nach qualifiziertem Personal seien.
Der Wissenschaftsausschuss wird sich in einer seiner kommenden Sitzungen mit den Empfehlungen der Sachverständigen auseinandersetzen.
Hier gelangen Sie zum Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung.
Autor: Jonas Böhm