Lobbyregister auf Landesebene?

Datum 22.04.2021

Lobby des Sächsischen Landtags

Lobby des Sächsischen Landtags

Anhörung im Innenausschuss

Wunsch nach transparenten Regeln für Interessengruppen

LOBBY

Der Begriff Lobby kommt aus dem Englischen und bezeichnet den Vorraum vor dem Plenarsaal. Dort hielten sich in historischen Parlamenten Interessenvertreter auf, um Abgeordnete vor einer Abstimmung noch zu den Vor- und Nachteilen einer Entscheidung zu beraten.

Im Bundestag wird schon seit Langem darüber diskutiert, ob und in welcher Form es ein Lobbyregister braucht. Nun beschäftigt sich auch der Sächsische Landtag mit diesem Thema. Parlamentarische Initiativen gibt es sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch von der AfD.

Um auf den Gesetzgebungsprozess einzuwirken, schließen sich Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen oftmals zu Interessengruppen zusammen. So ist es für sie leichter, ihre Wünsche gegenüber der Politik deutlich zu äußern. Diese Einflussnahme auf die Ausgestaltung von Gesetzen bezeichnet man als Lobbyarbeit. Ob und in welchem Maße die Arbeit von Interessengruppen dokumentiert und veröffentlicht werden soll, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Die AfD-Fraktion legte im Januar 2021 einen Gesetzentwurf vor, der die Einrichtung eines sächsischen Lobbyregisters mit einer Registrierungspflicht für Lobbyisten und die Ausweisung einer »legislativen Fußspur« vorschlägt. Der Innenausschuss führte in seiner Sitzung am 22. April 2021 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch. Die Sachkundigen Timo Lange (Lobby- Control e. V.), Dominik Meier (Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e. V.) und Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität Berlin) bewerteten den Vorschlag aus ihrer jeweiligen Sicht. Sie alle bemängelten, dass der vorgelegte Entwurf mit nur zwei Seiten äußerst knapp gehalten sei. Damit bleibe einiges unklar, beispielsweise, wo persönliche Interessen aufhörten und politische Interessen anfingen. So müsste sich bereits ein Handwerksmeister registrieren, der lediglich einen Termin beim Abgeordneten seines Wahlkreises wahrnehme. Es sei nicht im Interesse eines lebendigen Parlaments, den normalen Austausch zwischen Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern auf diese Weise zu erschweren. Anschließend gaben die Sachkundigen dem Innenausschuss verschiedene Anregungen zur Verbesserung des eingebrachten Gesetzentwurfs mit. Eine entsprechende Regelung sollte nicht nur die Personen auflisten, die in irgendeiner Weise am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren. Sie könnte auch dazu verpflichten, deren genaue Stellungnahmen oder die abgehaltenen Termine zu veröffentlichen. Zudem müssten Dritte ihre Auftraggeber benennen. Ebenso könnte transparent gemacht werden, welche Lobbygruppen staatlich finanziert würden. Bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen müsse jedoch das freie Abgeordnetenmandat ausreichend starke Berücksichtigung finden. Die Sachkundigen begrüßten prinzipiell das Ansinnen, mögliche Missstände im Lobbyismus durch transparente Regeln abzustellen. Im Austausch mit den Ausschussmitgliedern wurde aber ebenso klar betont, dass Lobbyismus nicht per se etwas Negatives sei. Interessen tragen in der Politik ganz wesentlich zur demokratischen Willensbildung bei. Sich einen Überblick über Anliegen und Standpunkte zu verschaffen, gehört zum Kerngeschäft von Abgeordneten.