Was in anderen Landesparlamenten und auch im Deutschen Bundestag zuweilen schon seit Längerem praktiziert wurde, hielt nun auch Einzug im Sächsischen Landtag: Der Landtag kann einen Hauptausschuss einsetzen, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments bis zur Bildung einer Regierung abzusichern..
Mit der neuen Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass es künftig bei Bedarf einen sogenannten Hauptausschuss geben kann. Er soll dringend zu bearbeitende Aufgaben der Fachausschüsse übernehmen, die erst nach der Regierungsbildung eingesetzt werden. Zu solchen Aufgaben gehört beispielsweise, kurzfristig angesetzte Zusatzausgaben der Staatsregierung zu beschließen oder gegebenenfalls den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu überprüfen. Außerdem befasst sich der Hauptausschuss bei Bedarf mit Fragen in Immunitätsangelegenheiten und könnte sich im Fall von aktuellen Ereignissen von den kommissarisch waltenden Staatsministerien berichten lassen.
Die herausgehobene Stellung dieses Ausschusses in der Zeit der Regierungsbildung wird auch in seiner Besetzung deutlich. Den Vorsitz führt der Landtagspräsident, neben ihm sind alle Vizepräsidenten als Ausschussmitglieder gesetzt. Die weiteren Mitglieder werden wie üblich von den Fraktionen nach deren Stärkeverhältnis im Parlament benannt. Der Ausschuss bietet im Gegensatz zu Plenarsitzungen die Möglichkeit, sensible Themen in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten.
Mit seinen Beschlüssen kann der Hauptausschuss erkennbar dazu beitragen, dass die parlamentarische Arbeit auch in einer Zeit ohne reguläre Fachausschüsse verlässlich fortgesetzt wird. So wird sichergestellt, dass Landtag und Staatsregierung gegebenenfalls auch bei unerwarteten Ereignissen handlungsfähig bleiben. Sobald die Fachausschüsse eingesetzt sind, wird der Hauptausschuss des Sächsischen Landtags aufgelöst. Noch nicht erledigte Angelegenheiten werden dann an die fachlich jeweils zuständigen Gremien überwiesen.
Am 30. Oktober 2024 trat der Hauptausschuss erstmals zusammen. Nötig geworden war eine Sitzung, weil seitens des Staatsministeriums für Finanzen die Freigabe dringender Finanzmittel angefragt worden war. Die Ausschussmitglieder berieten in der zweistündigen Sitzung über Sonderausgaben unter anderem in den Bereichen Jugendhilfe und Unterhaltsvorschuss, über zusätzliche Mittel für den Digitalpakt Schule sowie für die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen und für die Abschiebungshaft. Nach längeren Debatten wurden die Sonderausgaben mehrheitlich genehmigt.
Autorin: Janina Wackernagel