Grundgesetz der Kommunalebene

Datum 16.12.2021

Blick vom Hochstein auf die Landeskrone

Blick vom Hochstein auf die Landeskrone

Anhörung im Innenausschuss

Innenausschuss beschäftigt sich mit Neufassung des Kommunalrechts

Im Jahr 2022 stehen viele Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen an. Vorher wird es im »Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts« noch einige Neuerungen geben. Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung sowie zum Antrag der Fraktion DIE LINKE »Kommunalrechtsreform richtig machen!« führte der Innenausschuss am 16. Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung durch. Die Koalitionsfraktionen hatten zur Anhörung einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt.

Die Staatsregierung möchte mit der Novelle die kommunale Selbstverwaltung und die Bürgerbeteiligung bei kommunalpolitischen Entscheidungen stärken. Bemerkenswert ist vor allem, dass Gemeinden unter 5 000 Einwohnern die Möglichkeit erhalten, den Bürgermeister im Hauptamt einzustellen. Jene, die das Amt im Ehrenamt ausführen, sollen einen monatlichen Ehrensold von 100 Euro bekommen. Desweiteren gibt es Änderungen z. B. bei den Sitzzuteilungsverfahren, der Ausstattung von Fraktionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften oder dem Absenken von Quoren für Bürgerentscheide. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sieht vor, die Rahmenbedingungen für kommunale Bürgerbeteiligung noch niedrigschwelliger zu gestalten.

Diskussionen um neuen Ehrensold

Unter den Sachkundigen gab es während der Anhörung Lob für den geplanten Ehrensold für ehrenamtlich tätige Bürgermeister. Die Höhe von 100 Euro erschien vielen allerdings als zu niedrig angesetzt. Vorgeschlagen wurde, den Sold an einen Prozentsatz der im Amt erhaltenen Aufwandsentschädigung anzuknüpfen oder die geleisteten Dienstjahre anteilig zu berücksichtigen. Aus dem Sächsischen Rechnungshof gab es daneben außerdem zu bedenken, ob Bürgermeister von Gemeinden, die keine eigene Verwaltung haben, wirklich auch hauptamtlich arbeiten sollten. Der Sächsische Landkreistag schlug vor, die Gemeinden darüber selbst entscheiden zu lassen. Außerdem stimmte die Mehrzahl der Sachkundigen darin überein, Übergangsfristen zuzulassen, sodass auch erst kürzlich gewählte Bürgermeister ein Hauptamt erhalten könnten ohne erst viele Jahre auf die nächste Wahl zu warten.

Kritik aus den Kommunen

Die Vertreter der sächsischen Kommunen kritisierten darüber hinaus viele Änderungsvorhaben als praxisfern und befürchten zu weitgehende Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung: Die finanzielle oder personelle Ausstattung von Fraktionen sei mit hohen Kosten für die Kommunen verbunden, die Erhöhung der Zahl der Einwohnerversammlungen sei nicht notwendig und die Ausweitung von Informationsrechten würde kleine Verwaltungen über das Maß beschäftigten. Insgesamt würden ihnen damit Spielräume genommen, bemängelten die Kommunen. Sie forderten die Staatsregierung auf, sie solle mehr auf das rechtmäßige Handeln vertrauen. Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD schlage immerhin diesen Weg ein.