Rund 133 Millionen Euro zusätzlich sollen die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2023 erhalten. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den im Haushalts- und Finanzausschuss am 25. August 2023 in einer Anhörung beraten wurde.
Kommunen benötigen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Ihre Gelder generieren sich nicht nur aus ihren eigenen Einnahmen, sondern werden im Rahmen des Finanzausgleichs um Zuweisungen des Freistaates ergänzt. Ein Großteil dieser Mittel ist ungebunden, sodass die Kommunen eigenverantwortlich entscheiden können, wofür sie diese verwenden. Über die Höhe der Zuweisungen wird in den alle zwei Jahre stattfindenden Haushaltsverhandlungen entschieden. Für 2023/2024 sind dafür rund 4,2 Milliarden Euro vorgesehen. Um diese festgesetzte Summe zu korrigieren, muss der Landtag das sogenannte Finanzausgleichsmassengesetz ändern.
Genau diesen Prozess setzten die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD jüngst in Gang. Am 27. Juni 2023 erhielt der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags den Entwurf einer Gesetzesänderung zugeleitet. Er sieht eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um rund 133 Millionen Euro für das Jahr 2023 vor, da die sächsischen Kommunen seit einiger Zeit eine äußerst angespannte Haushaltslage verzeichnen.
Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags, verwies in der dazugehörigen Anhörung des HFA darauf, dass eine solche Anpassung außer der Reihe sicherlich ein Sonderfall sei und von den Kommunen sehr geschätzt werde. Nachdrücklich schilderte Dr. Caroline-Antonia Hummel, Referentin im Sächsischen Landkreistag, die prekäre Situation der Kommunen. Es gelinge derzeit keinem Landkreis, einen originären Haushaltsausgleich darzustellen. Im Jahr 2024 rechne man mit einem Defizit von insgesamt 300 Millionen Euro. Lasten würden in erheblichem Umfang in Folgejahre vorgetragen und somit, einschließlich aller damit verbundenen Risiken, in die Zukunft verschoben.
Dies liege nicht an Einnahmeproblemen, sondern speziell an stark steigenden Ausgaben. Kommunen hätten inzwischen höhere Personal- und Sachausgaben, sie müssten mehr Gelder zum ÖPNV zuschießen, die Energiekrise habe vielen zugesetzt und schließlich steige der größte Posten, die Sozialausgaben, beständig. Dr. Stephan Meyer, Landrat im Landkreis Görlitz, betonte, dass der Bund stärker in die Pflicht kommen müsse, bei Änderungen von Bundesgesetzen auch die Finanzierung zu übernehmen. Stefan Rix, Vizepräsident im Sächsischen Rechnungshof, hob hervor, man müsse die Ausgabenseite genau analysieren, bevor man zu dauerhaften Regelungen komme. Ergänzend wies Dr. Mario Hesse, Universität Leipzig, darauf hin, dass in sächsischen Kommunen nur rund 10 Prozent des Finanzvolumens für deren sogenannte freiwilligen Aufgaben eingesetzt werde.
Der Haushalts- und Finanzausschuss sprach sich schließlich für den Gesetzentwurf aus. Er leitete ihn mit einer Beschlussempfehlung an das Plenum zurück, das abschließend darüber abstimmen wird.
Hier gelangen Sie zum Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung bzw. zum Video.
Autorin: Janina Wackernagel