Erhöhung des Landesblindengeldes

Datum 01.11.2021

Computertastatur für blinde und sehbehinderte Menschen

Computertastatur für blinde und sehbehinderte Menschen

Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes – der Titel des Gesetzes stellt etwas verkürzt dar, dass in ihm noch weitere finanzielle Nachteilsausgleiche geregelt werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen mit der Gesetzesänderung eine Anhebung der Gelder um 20 Euro monatlich vor. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert eine deutlich weitergehende, dynamische Erhöhung. Am 1. November 2021 wurden zu beiden Vorschlägen Sachkundige im Sozialausschuss angehört.

Die fünf anwesenden Sachkundigen wiesen zunächst auf sprachliche Änderungsbedarfe am Gesetz hin: Es sei höchste Zeit, endlich veraltete Begriffe aus dem Gesetzestext zu ersetzen, z. B. spreche man heute nicht mehr davon, dass Menschen mit Behinderungen in Anstalten oder Heimen leben. Sodann ging es natürlich um die Höhe der Anhebung: Zwar seien 20 Euro angesichts allgemeiner Kostensteigerungen nachvollziehbar. Gudrun Braun (Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen) plädierte jedoch dafür, dass das Blindengeld sowie die anderen Nachteilsausgleiche grundsätzlich viel höher sein müssten. Zusätzlich müsse es eine Dynamisierung geben. Dem schlossen sich alle anderen Sachkundigen an. Mit Blick auf die Blindenhilfe nach Sozialhilfegesetz und auch auf die Gelder, die in anderen Bundesländern bereitgestellt werden, müsse man eher 700 Euro monatlich ansetzen, anstatt wie bisher 350 Euro. Sie betonte, speziell der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder sei mit bisher 100 Euro deutlich zu niedrig und werde dem hohen Aufwand der Erziehungsberechtigten nicht gerecht. Mit zahlreichen Beispielen bewiesen die Sachkundigen, welche Kosten behinderten Menschen regelmäßig entstehen. Dabei seien die aufgerufenen Preise deutschlandweit praktisch gleich, ergänzte Benny Tröllmich (Leben mit Handicaps e. V.). Michael Welsch (Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen) erinnerte daran, dass viele Betroffene überhaupt kein eigenes Einkommen hätten. Die Hürden zur Gewährung der Gelder seien zudem übermäßig hoch – momentan würden in Sachsen gerade einmal 53 taubblinde Personen den entsprechenden Nachteilsausgleich erhalten. In Sachsen gebe es die Unterstützung nur für Menschen, die bis zum 7. Lebensjahr ertaubt seien, erklärte Jens Langhof (Landesverband der Gehörlosen Sachsen e. V.). Am Ende der Sitzung gab der selbst erblindete Andreas Schneider (Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen) den Abgeordneten noch einen Denkanstoß mit. Dazu ließ er den Gesetzestext von einem Screenreader vorlesen. Es war für alle Anwesenden zweifelsfrei erkennbar, dass das Dokument ebenso wenig barrierefrei war wie die digitalen Antragsformulare für das Landesblindengeld. Es bleibt also noch viel auf diesem Gebiet zu tun.