Die Landarztquote

Datum 05.07.2021

Hausbesuch eines Landarztes

Hausbesuch eines Landarztes

Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Anreize beim Hochschulzugang sollen Ärztemangel abmildern

Schon seit einigen Jahren fehlt es dem Freistaat Sachsen an Ärzten im ländlichen Raum. Fast ebenso lange wird darüber diskutiert, wie es gelingen kann, angehende Medizinerinnen und Mediziner schon zu Beginn ihres Studiums zu verpflichten, später in unterversorgten Gebieten zu arbeiten.

Der Sächsische Landtag befasst sich aktuell mit gleich zwei Gesetzentwürfen zur Lösung des Ärztemangels auf dem Lande. Aus der Feder der Staatsregierung stammt das »Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen«; die AfD-Fraktion brachte das »Sächsische Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs« ein. Beide Gesetzentwürfe erörterten am 5. Juli 2021 Abgeordnete und Sachkundige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Bei einigen Unterschieden im Detail sehen beide Gesetzestexte gleichermaßen vor, bei der Auswahl der Studierenden eine Vorabquote für Landärzte einzusetzen. Medizinstudenten sollen sich demnach vertraglich verpflichten, im Anschluss an ihr Studium zehn Jahre auf dem Land zu arbeiten. Zugleich würden durch veränderte Auswahlverfahren die Zugangshürden zum Medizinstudium für jene erleichtert, die statt exzellenter Abiturnoten zum Beispiel medizinische Berufserfahrung mitbringen. Bei Nichteinhalten der Verpflichtung sind Vertragsstrafen in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen.

Ein herausragendes Abitur macht noch keinen Landarzt

Die meisten Sachkundigen befürworteten, die Zulassung zum Medizinstudium nicht nur über einen Numerus clausus zu regeln, sondern vielmehr auch auf die praktischen und sozialen Fähigkeiten von Studienbewerbern zu schauen. Auch der Vorschlag, die Zugangserleichterung mit einem Kontingent für zukünftige Landärzte zu verknüpfen, fand Zustimmung. Aufgrund des hohen Bedarfes an ausgebildeten Medizinern auf dem Lande sei dieses Mittel gerechtfertigt, so Anna Büscher von der Universität Bochum. Mit Blick auf die vorgesehenen Vertragsstrafen zeigten die Anwesenden der öffentlichen Anhörung reichlich Gesprächsbedarf. So regte Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler an, die Vertragsstrafe mit dem Studienabschluss zu verknüpfen und nicht mit der Approbation. Ein erheblicher Prozentsatz der Absolventen würde nämlich erst gar keine Approbation anstreben. Sie könnten somit ihrer Verpflichtung zum Arbeiten auf dem Land straffrei entgehen. Andere Sachkundige, wie Sabine Giese von der Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften, verwiesen auf die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe. Die freie Lebensgestaltung sowie die Berufsfreiheit würden erheblich eingeschränkt, wenn am Ende des Medizinstudiums zwingend der Umzug aufs Land anstehe und womöglich auf dem Weg zum Facharzt die Wahl an Spezialisierungsmöglichkeiten begrenzt werde. Eine weitere Frage befasste sich mit der Höhe der angedachten Vertragsstrafe. Der Betrag müsse durchaus empfindlich sein, um den Zweck der Quote zu erfüllen, fand der Allgemeinmediziner Christoph Lohmann. Statt eines festen Betrags könne sich die Summe etwa am Jahreseinkommen der verschiedenen Facharztrichtungen orientieren.