Studierende zahlen für ein Erststudium in Deutschland einen Semesterbeitrag. Studiengebühren fallen nicht an. Das gilt für deutsche und EU-Bürger. Bildung unabhängig vom Einkommen und der Herkunft zu ermöglichen, ist ein wichtiges Anliegen deutscher Hochschulen. Doch die Gebührenfreiheit ist nicht unumschritten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hörte dazu verschiedene Positionen von Sachkundigen an.
In einer öffentlichen Anhörung beschäftigte sich der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 27. April 2026 mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. In der Drucksache 8/4703 „Gesetz zur Erhebung von Studiengebühren für internationale Studenten“ fordert diese, dass Studierende aus Nicht-EU-Staaten pro Semester künftig 1.500 Euro für ein Studium in Sachsen entrichten müssen. In der Debatte warnte die Mehrheit der Sachkundigen vor den wirtschaftlichen und demografischen Folgen solcher Gebühren.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht, ehemaliger Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz (LRK) Sachsen, legte zu Beginn der Sitzung dar, dass Sachsen aufgrund seiner demografischen Entwicklung und des verbreiteten Fachkräftemangels dringend auf Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten angewiesen sei. Seit Jahren bemühe sich die LRK, gemeinsam mit der Staatsregierung, darum, gerade für MINT-Fächer internationale Studierende nach Sachsen zu locken. Die Einführung von Studiengebühren, so seine Befürchtung, werde solche Menschen abschrecken. Die sächsischen Hochschulen hätten kein Interesse an Studiengebühren, führte Prof. Dr. Niels Modler von TU Dresden aus. Die bisherige Rechtslage, nach der die Entscheidung über die Erhebung von Gebühren bei den Hochschulen selbst liege, habe sich bewährt.
Die geforderten Studiengebühren seien gegenüber Indien und China, von wo die meisten internationalen Studierenden in Deutschland stammten, moderat, merkte Prof. Dr. Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg an. Er sah im Gesetzentwurf eine Chance, die sächsische Wirtschaft zu stärken, indem der Anreiz erhöht würde, nach einem Universitätsabschluss in Sachsen zu bleiben. Dem widersprach Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft. Das Beispiel Baden-Württemberg zeige, dass Studiengebühren zu Ausweichbewegungen in andere Bundesländer führten. Dadurch würde Innovationskraft verloren gehen, weil 14 Prozent der deutschen Start-Up-Gründer im Ausland geboren seien. Die Hälfte davon habe in Deutschland studiert. Es müsse gelingen, durch bessere Unterstützungsangebote noch mehr Absolventen langfristig im Land zu halten. Prof. Dr. Ingo Bechmann, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, ergänzte, dass in Humanmedizin weniger internationale Studierende vorhanden seien als gewünscht. Er befürchtete, die Einführung von Studiengebühren würde diesen Zustand noch verstärken.
Die anwesenden Vertreter der Studierendenschaft wiesen auf mögliche soziale Folgen des Gesetzentwurfs hin. Richard Zur Oven-Krockhaus, Referent der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, zeigte anhand einer repräsentativen Umfrage auf, dass eine absolute Mehrheit der internationalen Studierenden sich die Studiengebühren nicht leisten könnten. Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des Freien Zusammenschluss von Student*innen fsz ergänzte, dass international Studierende bereits ein Sperrkonto mit Einlagen in Höhe von 10.000 Euro nachweisen müssten, um in Sachsen studieren zu können.
Der Gesetzentwurf muss in einer künftigen Sitzung des Ausschusses abschließend behandelt werden, bevor sich das Plenum des Landtags damit befassen kann.
Autor: Jonas Böhm