Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz legte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Gewalthilfe vor. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt führte dazu am 21. September 2026 eine öffentliche Anhörung im Rahmen einer Sondersitzung durch. Die Sachkundigen bewerteten den Gesetzentwurf als einen wichtigen Meilenstein zum bedarfsgerechten Ausbau der Hilfsangebote, verwiesen jedoch zugleich auf die hohe Belastung der Mitarbeiter und offene finanzielle Fragen.
Konstanze Morgenroth, kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig, betonte, damit das Gesetz seine gewünschte Wirkung entfalten könnte, müssten die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, etwa eine ausreichende und dynamische Finanzierung. Dem stimmte Peer Kruse-Schuster vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag zu. Es brauche eine rechtliche Absicherung, dass der Freistaat Sachsen die Finanzierung der erwarteten Mehrbelastung für die Anbieter von Hilfsleistungen übernehme. Uwe Lehmann vom Sächsischen Landkreistag ergänzte, eine Vorfinanzierung durch die kommunalen Spitzenverbände sei nicht möglich. Teresa Spalerski von der Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking, Wildwasser ZWICKAUer Land, unterstrich, die vorhandenen Stellen würden nicht ausreichen. Ein Festhalten an den bisherigen Kapazitäten käme bei weiteren Aufgaben einer Stellenkürzung gleich.
Madeleine Burkowsky vom Frauen- und Kinderschutzhaus in Leipzig begrüßte, dass Kinder und Jugendliche im Gesetzentwurf eigenständig berücksichtigt würden. Diese bräuchten eigene Hilfsangebote und mehr Zeit als Erwachsene. Dass Gewalt kein Randphänomen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sei, betonte Lisa Rechenberg, Referentin der Fachstelle Häusliche Gewalt der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen. Entsprechend würde die Aufgabenlast der Hilfeleistenden immer weiterwachsen, während die Ressourcen knapp seien. Auf die hohe Dunkelziffer bei Fällen verwies Franziska Wolff von der LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen. Dementsprechend könne der Bedarf für Hilfsangebote nicht anhand der bisherigen Nachfrage erkannt werden. Auf die verschiedenen Zugangshürden zu Angeboten wies Svenja Fiedler, Trauma-Fachberaterin und Psychologin, hin. Dazu würden nicht nur Sprachbarrieren gehören, sondern oft auch persönliche Gefühle wie Schuld und Scham, weshalb besonders qualifiziertes Personal benötigt werde. Simone Schwarz von SAIDA International forderte die Erwähnung der Genitalverstümmelung als Gewaltform im Gesetzestext. In Sachsen gebe es 650 Mädchen, die davon bedroht seien.
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Autor: Jonas Böhm