Dr. Eva-Maria Stange

Porträt Stange, Dr. Eva-Maria

Dr. Eva-Maria Stange

geboren
am 15.03.1957 in Mainz
Wohnort
01156 Dresden
Beruf
Lehrerin, Staatsministerin
Familien­stand
verheiratet
Kinder
3
Konfession
konfessionslos

n und Lehrerin im Hochschuldienst, Lehrerausbildung, 1989 bis 1993 Lehrerin. 1993 bis 1997 Landesvorsitzende der GEW, 1997 bis 2005 Bundesvorsitzende der GEW. 2005 bis 2006 Zentrum für Lehrerbildung an der TU Dresden. 2006 bis 2009 und seit November 2014 Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst.
Seit 1998 Mitglied der SPD, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009.

I. 1. a) Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst (seit 13.11.2014, monatlich Stufe 3)

I. 2. Vorsitzende Volkssolidarität Dresden e. V. (bis 25.06.2015, ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000