Dr. Jana Pinka

Porträt Pinka, Dr. Jana

Dr. Jana Pinka

geboren
am 03.11.1963 in Freiberg
Wohnort
09599 Freiberg
Beruf
Diplom-Mineralogin
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2
Konfession
konfessionslos

senschaftliche Mitarbeiterin Bergakademie Freiberg, Abschluss als Dr. rer .nat. Seit 1993 G.E.O.S. Freiberg, 2004 bis 2008 zeitweilig TU Berlin.
Mitglied der Partei seit 1983. 1984 bis 1989 Kreisrätin Landkreis Freiberg, 1999 bis 2004 sachkundige Einwohnerin Technik im Stadtrat Freiberg, seit 2004 Stadträtin Freiberg.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009.

I. 1. a) G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, wissenschaftliche Mitarbeiterin

I. 2. Aufsichtsrätin Saxonia Standortentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Freiberg (ehrenamtlich),
Aufsichtsrätin Stadtwerke Freiberg (ehrenamtlich)
Stadträtin Stadt Freiberg (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000