Gerald Otto

Porträt Otto, Gerald

Gerald Otto

geboren
1964 in Zwickau
Wohnort
08060 Zwickau
Beruf
Werkzeugmacher, REFA-Techniker
Familien­stand
geschieden
Kinder
2
Konfession
christlich-freikirchlich


- POS
- 1981 bis 1984 Ausbildung zum Werkzeugmacher in der Zwickauer Edelschmiede
- 1985 bis 1990 Außenrundschleifer in der Zwickauer Maschinenfabrik
- 1990 bis 1994 Ausbildung zum Industriemeister Metall und Studium zum REFA-Techniker für Betriebsorganisation
- 1994 bis 1996 Angestellter bei der SchmidtBank in Zwickau
- 1996 bis 2009 Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Stadtratsfraktion


- seit 1991 Mitglied der CDU
- seit 1994 Mitglied im Stadtrat Zwickau
- 2008 bis 2014 und seit 2019 Mitglied im Kreistag des Landkreises Zwickau

seit September 2009 Mitglied des Landtags

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Stadtrat in Zwickau (ehrenamtlich)
Kreisrat im Landkreis Zwickau (ehrenamtlich)
Vorsitzender des Aufsichtsrates der SVZ GmbH Zwickau (ehrenamtlich)
Mitglied des Aufsichtsrates der GGZ mbH Zwickau (ehrenamtlich)
Delegierter im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas - KGRE (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000