Dagmar Neukirch, SPD

Porträt Neukirch, Dagmar

Dagmar Neukirch

geboren
1972 in Freiberg
Wohnort
01099 Dresden
Beruf
Diplom-Sozialwirtin
Familien­stand
ledig
Kinder
3
Konfession
konfessionslos


- 1992 Abitur
- 1992 bis 1999 Studium der Sozialwissenschaften (Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Sozialpolitik, Öffentliches Recht) in Göttingen
- 2000 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen


- stellv. Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden e.V.
- stellv. Vorsitzende des Landesfrauenrats Sachsen e.V.
- seit 12/2019 Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

September 2009 bis Januar 2020 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 08.01.2020, Nachfolger: Volkmar Winkler

I. 2. stellv. Vorsitzende AWO-Kreisverband Dresden e. V. (ehrenamtlich)

I. 3. stellv. Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen e. V. (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000