Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Bis 1990 Arbeit im erlernten Beruf. Abitur, Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat mit Abschluss als Magister iuris. Angestellter im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen.
Bis 1990 parteilos, 1989 bis 1990 Mitarbeit im Neuen Forum, seit März 1990 Mitglied der CDU, seit 2006 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Lohmen, seit 2007 stellvertretender Kreisvorsitzender des CDU-Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Seit 1994 Gemeinderat in Lohmen, September 2001 bis Juli 2009 Erster stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Lohmen.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009.
I. 1. a) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Angestellter (ruhende Tätigkeit)
I. 2. Mitglied des Beirates des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Sachsen e. V. (seit 14.03.2019, ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |