Uta-Verena Meiwald

Porträt Meiwald, Uta-Verena

Uta-Verena Meiwald

geboren
am 01.01.1966 in Görlitz
Wohnort
01723 Wilsdruff, OT Kesselsdorf
Beruf
Diplomlehrerin, PR-Referentin
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2
Konfession
konfessionslos

Dresden. Bis 1996 Arbeit im Schuldienst und in der Hortbetreuung, 1997 bis 1998 Umschulung/Weiterbildung PR-Referentin. 1998 bis 2000 Angestellte bei der PDS, 2000 bis 2009 Mitarbeiterin einer Landtagsabgeordneten.
1985 Mitglied der SED, von 2003 bis 2015 Mitglied im Landesvorstand der PDS/DIE LINKE, 2007 bis 2009 stellvertretende Landesvorsitzende DIE LINKE.Sachsen. Seit 2004 Stadträtin in Wilsdruff und Ortschaftsrätin in Kesselsdorf, seit 2009 Kreisrätin Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, seit 2010 Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009; Sprecherin für Haushalts- und Finanzpolitik sowie Sportpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

I. 2. Kreisrätin Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (ehrenamtlich)
Stadträtin Wilsdruff (ehrenamtlich)
Ortschaftsrätin Kesselsdorf (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000