Sven Liebhauser

Porträt Liebhauser, Sven

Sven Liebhauser

geboren
am 12.10.1981 in Leisnig
Wohnort
04720 Döbeln
Beruf
Bankkaufmann, Diplom-Rechtspfleger (FH)
Familien­stand
ledig
Kinder
2
Konfession
konfessionslos

ivatkundenberater. 2002 bis 2004 Abendstudium zum Betriebswirt an der VWA Leipzig, 2005 bis 2008 Studium der Rechtspflge an der FHSV Meißen. Seit November 2008 bei der Staatsanwaltschaft Leipzig tätig.
Seit 2004 Mitglied der CDU, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Mittelsachsen, Stadtrat und Kreisrat in Döbeln, seit 2008 Kreisrat in Mittelsachsen.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009.

Ausgeschieden zum 31. Juli 2019

I. 1. Freistaat Sachsen, Rechtspfleger (ruhende Tätigkeit)

I. 2. Aufsichtsrat Stadtwerke Döbeln (seit 08/2014)
Verwaltungsrat Sparkasse Döbeln (seit 08/2014)
Mitglied Stadtrat Döbeln (seit 06/2004, ehrenamtlich)
Kreisrat des Kreistages Mittelsachsen (seit 06/2008, ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000