Sebastian Fischer

Porträt Fischer, Sebastian

Sebastian Fischer

geboren
1981 in Oelsnitz/Vogtland
Wohnort
01561 Priestewitz, OT Gävernitz
Beruf
selbstständiger Küchenmeister
Familien­stand
ledig
Konfession
evangelisch


- Mittlere Reife
- Berufsausbildung zum Koch im Hotel Hilton in Dresden
- Saisonarbeit auf Föhr, in der Schweiz und in Sachsen
- Wehrdienst bei der Deutschen Marine, II. Schnellbootgeschwader in Rostock-Warnemünde
- Arbeitsaufenthalte in Frankreich und Norwegen
- Meisterprüfung und Selbstständigkeit


- seit 2003 Mitglied der Jungen Union Sachsen und Niederschlesien
- seit 2004 Mitglied in der CDU Sachsen
- Mitglied im Kreisvorstand der CDU Meißen und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Priestewitz

Mitglied des Landtags 2009 bis 2019 sowie seit September 2022
nachgerückt im September 2022 für Dr. Stephan Meyer

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:

Gastronomische Dienstleistung als selbständiger Küchenmeister

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- oder Bundesebene:

Mitglied des Verwaltungsrats der Verbnraucherzentrale Sachsen e. V. (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000