is 1972 Lehre Abschluss Facharbeiter für Instandhaltungstechnik. Ab 1972 Instandhaltungsmechaniker im Nahrungsmittelkombinat Wurzen, später Gütekontrolleur im Landmaschinenbau Torgau; dazwischen Elternzeit. Ab September 1991 Büroleiterin im Wahlkreisbüro der Abgeordneten des Sächsischen Landtages Czok, Hubrich und A. Pfeiffer.
1992 Eintritt in die CDU, 1996 bis 2007 Mitglied CDU-Kreisvorstand Muldentalkreis, 1998 bis 2002 1. stellvertretende Kreisvorsitzende im Muldentalkreis, ab 2005 Vorsitzende CDU-Stadtverband Wurzen. Ab 1999 Stadträtin in Wurzen, ab 2013 Beisitzer im CDU Landesverband Sachsen.
Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009; seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Vorsitzende des Arbeitskreises "Petitionen" der CDU-Fraktion.
I.2. Mitglied des Aufsichtsrates der Wurzener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH (ehrenamtlich)
Stadtrat (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |